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Was wird gefördert, welche Leistungen gibt es?

Unterstüzung gibt es für die Bereiche Schule, Sport, Kultur und Freizeit.

Schulbedarfspaket

150 Euro jährlich für den persönlichen Schulbedarf, davon 100 Euro im ersten sowie 50 Euro im zweiten Schulhalbjahr.

Ab dem Schuljahr 2021/2022 erfolgt eine jährliche Anpassung.

Soziale und kulturelle Teilhabe

Diese Zuwendung kann für Personen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres beantragt werden. Das Teilhabepaket sieht für jedes berechtigte Kind einen Betrag in Höhe von pauschal 15 Euro monatlich vor fürs Mitmachen in Sport, Kultur und Freizeit.

Ausflüge und Fahrten

Tatsächlich anfallende Kosten für Tagesausflüge und mehrtägige Fahrten in Kindertagesstätten und Schulen können übernommen werden. Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Schule bzw. der Tageseinrichtung in Verbindung und lassen eine Bescheinigung ausfüllen.

Lernförderung

Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, um nach den schulrechtlichen Bestimmungen festgelegte Lernziele zu erreichen. Übernommen werden Kosten, die sich an den ortsüblichen Preisen orientieren. Sprechen Sie bitte die Lehrkraft Ihres Kindes an; diese wird den Bedarf Ihres Kindes bestimmen.

Kosten für das Mittagessen

Die Kosten für die Teilnahme am gemeinschaftlichen Mittagessen in der Kindertagesstätte/Kindertagespflege oder in der Schule werden übernommen.

Schülerfahrtkosten

Zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges werden die erforderlichen Fahrtkosten übernommen (in der Regel das ermäßigte Schokoticket).

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