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Soziale und kulturelle Teilhabe

Gefördert werden Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.

Kinder, sowie Jugendliche und junge Erwachsene erhalten neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch sogenannte „Leistungen zur Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“. Hierzu zählen unter anderem Aktivitäten von Kindern und Jugendlichen im sportlichen, künstlerischen, kulturellen und sozialen Bereich.

Wer bekommt diese Leistung?

Kinder und Jugendliche, die noch nicht volljährig (unter 18 Jahre) und

  • anspruchsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende), oder
  • anspruchsberechtigt nach dem SGB XII Kapitel 3 (Sozialhilfe), oder
  • Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in Kombination mit Kindergeld, oder
  • Bezieher des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG), oder
  • Bezieher von Asylbewerberleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG),

sind.

Was bedeutet „Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe“?

Mit dieser Leistung soll es Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden, sich in Vereins- und

Gemeinschaftsstrukturen zu integrieren und insbesondere Kontakt zu Gleichaltrigen aufzubauen. Um dies zu ermöglichen, wird eine zusätzliche Leistung erbracht.

Die Leistung kann individuell eingesetzt werden für z.B.:

  • Mitgliedsbeiträge aus den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit (z.B. Fußballverein)
  • Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht)
  • angeleitete Aktivitäten der kulturellen Bildung (z.B. Museumsbesuche)
  • die Teilnahme an Freizeiten (z.B. Pfadfinder, Theaterfreizeit)
  • im Einzelfall auch für die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die o.g. Aktivitäten

Wie wird die Leistung erbracht?

Die Leistung für soziale und kulturelle Teilhabe können Sie für jedes Kind individuell geltend machen – bei der Stelle, von der Ihr Kind Sozialleistungen bekommt. Dort erfahren Sie auch alles Notwendige:

Wenn Sie eine kostenpflichtige Aktivität z.B. mit einer aktuellen Mitgliedsbescheinigung Ihres Kindes und dem entsprechenden Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug) nachweisen, können innerhalb des Bezugszeitraums monatlich 15,00 € pauschal an Sie überwiesen werden.

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