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Ausflüge und Fahrten

Die Kosten für ein- oder mehrtägige Fahrten können übernommen werden, wenn diese Schulveranstaltungen sind.

Wer bekommt diese Leistung?

  1. Kinder, die eine Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege besuchen
  2. Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (Ausnahmen gibt es im SGB XII und AsylbLG), die
    • eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
    • keine Ausbildungsvergütung erhalten und
      • anspruchsberechtigt nach dem SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) oder
      • anspruchsberechtigt nach dem SGB XII (Sozialhilfe) oder
      • Bezieher von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) in Kombination mit Kindergel, oder
      • Bezieher des Kinderzuschlags nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG) oder
      • Bezieher von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) sind.

Was kann übernommen werden?

Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle eintägigen Ausflüge und mehrtägigen Fahrten, deren Höhe durch die Schule oder die Einrichtung bescheinigt wird.

Schulausflüge und Schulfahrten müssen den Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (WRL), RdErl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.03.1997 (GABI. NW I S. 101), entsprechen.

Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs/der Fahrt wird nicht übernommen.

Wie erfolgt die Leistungsgewährung?

Die Leistung wird auf Antrag erbracht.

Bitte setzen Sie sich hierzu mit der Schule/der Tageseinrichtung Ihres Kindes in Verbindung. Das Sekretariat der Schule oder die Leitung der Kita werden hierzu einen Vordruck ausfüllen und diesen an die für Ihr Kind zuständige Stelle

  • Jobcenter Arbeit für Bottrop für Anspruchsberechtigte nach dem SGB II
  • Sozialamt der Stadt Bottrop für Anspruchsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG
  • Bürgerbüro/Wohngeldstelle der Stadt Bottrop für Empfänger von Wohngeld (WoGG) und Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

weiterleiten.

Die Kosten für die Fahrt werden dann unmittelbar auf das von der Schule oder Kita angegebene Konto überwiesen.

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