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Hier gibt es wichtige Infos rund um das Bottroper Jugendparlament.
Was ist das Jugendparlament?
Das Bottroper Jugendparlament, kurz YOU.PA, ist ein gewähltes Gremium von bis zu 29 jungen Bottroperinnen und Bottropern, die am Tag des jeweiligen Wahlschlusses zwischen 13 und 19 Jahre alt sein müssen.
Das Jugendparlament wird grundsätzlich für zwei Schuljahre gewählt. Es wird von einem hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter des Jugendamtes begleitet. Dieser Mitarbeiter fungiert als Bindeglied zwischen den Jugendlichen, der Politik und der Verwaltung.
Was macht das Jugendparlament?
Das Jugendparlament ist die Stimme der Bottroper Jugendlichen und jungen Menschen. Es setzt sich für Themen ein, die Jugendliche interessieren und tagt mindestens vier Mal im Schuljahr öffentlich. Das Jugendparlament hat bei eigenen Vorlagen Rederecht in Ausschüssen und Bezirksvertretungen. An den Sitzungen des Schulausschusses und des Jugendhilfeausschusses der Stadt Bottrop nimmt das Jugendparlament beratend mit einem Mitglied aus seiner Mitte teil. Zudem hat das YOU.PA verschiedene Arbeitsgruppen zu Themen wie ÖPNV, Umweltschutz, Digitalisierung an Schulen, Freizeitgestaltung oder Öffentlichkeitsarbeit.
Was hast Du vom Jugendparlament?
Im Jugendparlament finden deine Meinungen, Bedürfnisse und Interessen Gehör. Wenn Dir in Bottrop etwas auffällt, das verbessert oder geändert werden sollte, bist Du dort genau richtig. Denn: Das YOU.PA kümmert sich um deine Anliegen und versucht zu helfen.
Wie wird das Jugendparlament gewählt?
Das Jugendparlament wird laut der aktuellen Wahlordnung per Onlinewahl gewählt. Die nächste Wahl findet im Mai 2023 statt. Die Wahlunterlagen werden allen wahlberechtigten Bottroper Jugendlichen per Post nach Hause geschickt. Zu den Unterlagen gehört die Wahlbenachrichtigung, über die mittels QR-Code an der Online-Wahl teilgenommen werden kann.
Wer zieht in das Jugendparlament ein?
An der Sitzverteilung des Jugendparlamentes nimmt jede Kandidatin und jeder Kandidat teil, die oder der mindestens fünf gültige Stimmen erhalten hat. Die Kandidatinnen und Kandidaten ziehen in der Reihenfolge der für sie abgegebenen Stimmen ins Jugendparlament ein. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Kandidatinnen und Kandidaten, die mindestens fünf gültige Stimmen erhalten haben, aber nicht ins YOU.PA eingezogen sind, kommen auf die Reserveliste.
Was passiert nach der Wahl?
Das Jugendparlament tritt nach einer Wahl grundsätzlich zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen. Bei dieser wählt das Jugendparlament aus seiner Mitte zwei gleichberechtigte Sprecherinnen oder Sprecher und zwei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Die Sprecherinnen oder Sprecher sind die Vorsitzenden des Jugendparlamentes.
Nach der konstituierenden Sitzung führt das YOU.PA, begleitet von pädagogischen Mitarbeitern des Jugendamtes, eine Klausurtagung durch, um die Ziele und Arbeitsschwerpunkte für die zweijährige Amtszeit festzulegen.
Wie oft finden Sitzungen des Jugendparlaments statt?
Laut der Satzung und Geschäftsordnung des Jugendparlaments finden mindestens vier YOU.PA-Sitzungen pro Schuljahr statt. Die Termine dieser Sitzungen werden immer rechtzeitig auf der Internetseite des Jugendparlaments bekannt gegeben.
Was sind die YOU.PA-Arbeitsgruppen?
Die inhaltliche Arbeit des Jugendparlaments findet laut Satzung und Geschäftsordnung in verschiedenen themenbezogenen Arbeitsgruppen (kurz: AGs) statt.
Im Moment gibt es im "YOU.PA" die Arbeitsgruppen "Öffentlichkeitsarbeit", "Umwelt", "Verkehr", "Freizeit" und "Schule". Diese Themen haben sich im Vorfeld aus den Interessen der einzelnen YOU.PA-Mitglieder ergeben.
Eine Arbeitsgruppe bildet sich dann, wenn sich mindestens fünf aktive Jugendparlamentsmitglieder zur Mitarbeit verpflichten. Alle AGs treffen sich mindestens ein Mal im Monat und werden dabei von pädagogischen Mitarbeitern des Jugendamtes begleitet.
Die AG-Treffen sind übrigens öffentlich. Das heißt, Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 13 bis 19 Jahren, die nicht Mitglied im Jugendparlament sind, dürfen jederzeit teilnehmen. Sie nehmen dabei eine beratende Funktion ein und sind nicht stimmberechtigt.
Kannst Du beim YOU.PA mitmachen, wenn Du dort kein Mitglied bist?
Klar! Auch wenn Du kein Mitglied im Jugendparlament bist, kannst Du dich beteiligen. Denn: Das YOU.PA ist für alle Bottroper Jugendlichen da. Die Sitzungen und die Treffen der Arbeitsgruppen sind öffentlich. Jugendliche und junge Volljährige im Alter von 13 bis 19 Jahren, die kein YOU.PA-Mitglied sind, dürfen die Sitzungen und Treffen besuchen. Das heißt, Du kannst jederzeit beratend teilnehmen und dich für Projekte und Aktionen einsetzen.
Willst Du als Nicht-Jugendparlamentsmitglied an einem AG-Treffen teilnehmen? Dann schicke eine Mail an jugendparlamentbottropde.
Wer hilft bei Fragen weiter?
Bei Fragen rund um das Jugendparlament kannst Du dich jederzeit an den zuständigen Mitarbeiter des Jugendamtes wenden:
Mathias Lazinski, Tel. 02041/70 4168
Per E-Mail erreichst Du das YOU.PA unter jugendparlamentbottropde.
Downloads
Hier findest Du Unterlagen und Materialien rund um das Jugendparlament.