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Bebauungsplan

Dienstleistung des Stadtplanungsamtes

Beschreibung

Beschreibung

In Bebauungsplänen wird die bauliche und sonstige Nutzung von Grundstücken geregelt.

Der Bebauungsplan ("verbindlicher Bauleitplan") enthält rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung eines genau abgegrenzten Teilgebietes der Stadt. Er baut auf den Angaben des Flächennutzungsplanes auf und konkretisiert ihn.

Im Bebauungsplan wird u.a. folgendes festgesetzt:

  • die Art der baulichen Nutzung (z. B. allgemeines Wohngebiet, Mischgebiet, Gewerbegebiet),
  • das Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschossigkeit, Grundflächen- und Geschossflächenzahl),
  • die überbaubaren Grundstücksflächen und
  • andere Nutzungen von Flächen (z. B. Verkehrsfläche, Grünfläche).

Bebauungspläne werden auf der Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) neu aufgestellt bzw. geändert. Die Aufstellung und Änderung erfolgt nach einem genau festgelegten Verfahren.

Unter der Rubrik "Links und Downloads" erhalten Sie alle weiteren Informationen.
(Dort befindet sich eine Übersicht der rechtskräftigen und in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne der Stadt Bottrop. Die rechtskräftigen Bebauungspläne sind abrufbar. Dieser Service dient lediglich zu Informationszwecken. Um eine rechtsverbindliche Auskunft zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtplanungsamtes.)

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