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Führerschein (Ersatz)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Wenn Sie Ihren Führerschein verloren haben, ihnen dieser gestohlen wurde oder anderweitig unbrauchbar geworden ist, müssen sie dies unverzüglich bei der Fahrerlaubnisbehörde anzeigen. Daraufhin wird ihnen ein Ersatzdokument ausgestellt.

Antragstellung

Den Antrag müssen sie persönlich bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro im Rathaus oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. 

Es wird empfohlen mit der Antragstellung einige Tage zu warten, da verlorene bzw. gestohlene Führerscheine erfahrungsgemäß in dem einen oder anderen Fall nach wenigen Tagen wieder aufgefunden werden. Fragen Sie daher auch im Bürgerbüro – Fundangelegenheiten – nach.

Sollte ihr Führerschein nach erfolgter Antragstellung wieder aufgefunden werden, ist dieser bei der Führerscheinstelle abzugeben. Grund dafür ist, dass dieser mit der Verlusterklärung und Datenübermittlung an das zentrale Fahrerlaubnisregister seine Gültigkeit verloren hat. 

Direktversand des EU-Kartenführerscheins

Ihr neuer Führerschein wird Ihnen nach Herstellung in der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt. Eine erneute Vorsprache bei der Führerscheinstelle bzw. den Bürgerbüros ist nicht erforderlich.

Für die Übergangszeit erhalten sie bei Antragstellung eine Ausnahmegenehmigung, mit der sie bis zum Erhalt des neuen Führerscheins Kraftfahrzeuge im Inland führen dürfen.

Express Lieferung des EU-Kartenführerscheins

Es besteht die Möglichkeit, ihren neuen Führerschein per Express zu bestellen. Hierbei fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von 35,00 € an. Eine Kombination mit dem Direktversand ist nicht möglich.

In diesem Fall empfiehlt es sich die Antragstellung und Abholung des Führerscheins direkt in der Führerscheinstelle vorzunehmen. Dann liegt das fertige Dokument dort innerhalb von drei Werktagen zur Abholung bereit. Bei Antragstellung im Bürgerbüro oder der Bezirksverwaltungsstelle verlängert sich die Frist um mehrere Tage, da der Antrag von dort zur eigentlichen Bearbeitung der Führerscheinstelle übersandt wird. Bei Eintreffen des fertigen Dokuments erfolgt dann die Übersendung zum Bürgerbüro oder der Bezirksverwaltungsstelle.

Verlust des Führerscheins
Bei Verlust des Führerscheins haben Sie ein Erklärung über das verloren gegangene Dokument abzugeben. Dies erfolgt bei Antragstellung in Form einer eidesstattlichen Versicherung.

Diebstahl des Führerscheins
Bei Diebstahl des Führerscheins geben Sie vor Antragstellung auf Ausstellung einer Ersatz Fahrerkarte eine Diebstahlanzeige bei einem Polizeipräsidium auf. Hierzu erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erstattung einer Anzeige. Achten Sie darauf, dass der Führerschein auch in der Anzeige erwähnt ist.  

Karteikartenabschrift
Sofern Ihr abhanden gekommener Führerschein nicht in Bottrop ausgestellt war und Sie noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins waren, müssen Sie vor Antragstellung eine Karteikartenabschrift von der Behörde anfordern, die den letzten Führerschein ausgestellt hat. Die Anforderung der Karteikartenabschrift kann in der Regel fernmündlich zur unmittelbaren Übersendung an die jetzt zuständige Behörde geschehen. Bei der Karteikartenabschrift handelt es sich um eine Aufstellung der Ihnen erteilten Fahrerlaubnisklassen. 

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Reservierung. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro im Rathaus erledigen wollen, ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Auch hierfür befindet sich am Ende der Seite ein Link „Termine im Bürgerbüro anmelden“.

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