Wegen der durchzuführenden Ermittlungen im Rahmen der Antragsprüfung wird empfohlen, den Antrag bereits 10 Wochen vor Ablauf einer verhängten Sperrfrist zu stellen.
- Personalausweis oder anderweitiges Ausweisdokument
- Ein aktuelles biometrisches Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19.10.2007 entspricht
- Quittung über ein beantragtes Führungszeugnis (zu beantragen im Bürgerbüro)
Für Fahrerlaubnisse der Gruppe 1 (Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L, T)
- Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt
- Nachweis über die Ausdbildung in Erster Hilfe
Für Fahrerlaubnisse der Gruppe 2 ( Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D, DE)
- Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
- Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung
- Augenärztliches Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnis-Verordnung
Zusätzlich bei Beantragung einer D-Klasse
- Bescheinigung über einen Leistungstest nach Anlage 5 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Hierbei handelt es sich um eine Untersuchung hinsichtlich Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit.
Die ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung kann unter anderen bei Ihrem Hausarzt erfolgen.
Das augenärztliche Zeugnis oder Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung kann von einem Augenarzt erstellt werden. Eine Sehtestbescheinigung eines Optikers reicht hier nicht aus.
Den Leistungstest nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung können Sie bei einem Arbeits- oder Betriebsmediziner, dem TÜV oder dem Gesundheitsamt absolvieren.
Alle Untersuchungen werden auch von Arbeits- oder Betriebsmedizinern oder beim Gesundheitsamt durchgeführt.