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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxischein)

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Wer als Führer eines Kraftfahrzeugs in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen oder PKW im Linienverkehr sowie bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten Fahrgäste entgeltlich oder geschäftsmäßig befördern will, benötigt eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung. Sie wird umgangssprachlich auch Personenbeförderungsschein oder Taxischein genannt.

Hierbei handelt es sich um einen Führerschein zur Fahrgastbeförderung, den Sie zusätzlich zu Ihrem EU-Kartenführerschein ausgehändigt bekommen. Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung ist zeitlich befristet. Sie wird für eine Dauer von höchstens fünf Jahren erteilt. Auf Antrag kann jeweils eine Verlängerung bis zu fünf Jahren erfolgen. 

Antragstellung
Den Antrag für eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung können Sie bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt stellen. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen.

Voraussetzungen
Bewerber um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung haben eine besondere Verantwortung gegenüber den zu befördernden Personen. So müssen sie die Gewähr dafür bieten, dass sie der besonderen Verantwortung bei der Beförderung von Personen gerecht werden. Hierzu ist die Vorlage eines Führungszeugnisses erforderlich. Auch erfolgt durch die Fahrerlaubnisbehörde eine Abfrage im Fahreignungsregister (FAER) beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hinsichtlich Auffälligkeiten im Straßenverkehr.

Bei der Erteilung der Fahrerlaubnis müssen sie das 21. Lebensjahr vollendet haben (bei Krankenkraftwagen das 19. Lebensjahr). Ferner müssen sie seit mindestens zwei Jahren (bei Krankenkraftwagen ein Jahr) im Besitz einer EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mindestens der Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Sollte dies nicht der Fall sein, so müssen sie die Klasse B zumindest zwei Jahre innerhalb der letzten fünf Jahre besessen haben.

Unabhängig davon müssen sie im Besitz des EU-Kartenführerscheins sein. Dieser kann gleichzeitig mit der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt werden. 

Ersterteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Erteilung dieser Fahrerlaubnis kann erst mit Vorlage aller Unterlagen erfolgen. Hierzu beachten sie bitte, dass die Übersendung des Führungszeugnisses ab Antragstellung ca. 10 Werktage in Anspruch nimmt. Auch müssen sie im Besitz des EU-Kartenführerscheins sein. Auch hier reicht nicht die Antragstellung aus.

Verlängerung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Die Verlängerung der Fahrerlaubnis kann ebenso nur mit Vorlage aller Unterlagen erfolgen, jedoch reicht es hier aus, dass das Führungszeugnis beantragt wurde. Dies kann durch Vorlage der Quittung belegt werden. 

Erteilung nach Ablauf der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Sollte die Fahrerlaubnis abgelaufen sein, so gelten die Voraussetzungen der Ersterteilung.

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.

 

 

 

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