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Reisegewerbe

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

Beschreibung

Für die Ausübung eines Reisegewerbes ist eine Reisegewerbekarte erforderlich, die zeitlich unbegrenzt erteilt wird.

Ein Reisegewerbe übt aus, wer außerhalb der Betriebsstätte (oder ohne eine solche zu haben) Waren oder Leistungen anbietet oder Bestellungen entgegen nimmt (z. B. Haustürgeschäfte, Schausteller, Zirkusunternehmen, Flohmarktbeschicker).

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