Jahr- und Spezialmärkte
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Für die Durchführung von Jahr- und Spezialmärkten oder auch Trödelmärkten ist (insbesonder an Sonn- und Feiertagen) eine Erlaubnis (Festsetzung) erforderlich.
Alternativ können Sie sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner Mittleres Ruhrgebiet unter www.ea-mittleres-ruhrgebiet.de (s. Formulare und Links) wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist einheitliche Stelle im Sinne des § 6 b der Gewerbeordnung in Verbindung mit § 71a des Verwaltungsverfahrensgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen. Auf Wunsch übernimmt der Einheitliche Ansprechpartner für Sie die Weiterleitung an die zuständige Stelle und hilft Ihnen bei der Abwicklung des Verfahrens.