Gewerbeerlaubnis (allgemein)
Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung
Beschreibung
Beschreibung
Für bestimmte Gewerbetätigkeiten ist vor der Betriebsaufnahme die Erteilung einer Erlaubnis erforderlich.
Welche Gewerbe sind erlaubnispflichtig?
- Makler (Wohnungs-, Grundstücks-, Kapitalanlagenvermittlung), Bauträger, Baubetreuer
- Spielhallen
- Privatkrankenanstalten
- Handwerk
- Aufstellung von Geldspielgeräten
- Reisegewerbe
- Gaststätten (z. B. Imbiss, Restaurant, Hotel, Diskothek, Trinkhalle)
- Pfandleihergewerbe
- Versteigerergewerbe
- Bewachungsgewerbe
- Versicherungsvermittler
(zuständig ist die IHK Nord-Westfalen,
Ansprechpartnerin Frau Thiemann, Tel.: 0251/707-300)
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