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Bürgerbeteiligung im Rahmen der Gemeindeordnung

Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen garantiert eine Reihe von Rechten zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an den Entscheidungen ihrer Gemeinde.

Eingaben in Angelegenheiten der Gemeinde

Wem eine Sache besonders am Herzen liegt, kann sich an den Rat der Stadt Bottrop oder an eine Bezirksvertretung wenden.

Einwohnerfragestunde

Jede/r Einwohner/in der Stadt Bottrop kann sich an einer Einwohnerfragestunde beteiligen.

Bürgerbegehren und Bürgerentscheid

Mit dem Bürgerbegehren können Bürger/innen beantragen, an Stelle des Rates über eine Angelegenheit der Gemeinde selbst zu entscheiden. Der Rat kann dem Begehren entweder entsprechen oder es kommt zu einem Bürgerentscheid.

Einwohnerantrag

Die Einwohner/innen einer Gemeinde können den Rat oder die Bezirksvertretungen durch einen Antrag verpflichten, eine bestimmte Angelegenheit zu beraten und zu entscheiden.