Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche
© Stadt Bottrop

Grundsteuerreform und neue Hebesätze

Auf dieser Seite hat die Stadt Bottrop für Sie die wichtigsten Informationen rund um die Grundsteuerreform zusammengetragen.

Die Stadt informiert in diesen Tagen Grundstückseigentümer per Brief, wie viel Grundsteuer sie im Jahr 2025 zu zahlen haben. Vorausgegangen war eine bundesweite Reform der Grundsteuer. Ab dem 01.01.2025 gilt somit eine neue Berechnungsgrundlage für die Ermittlung der Grundsteuer.
Erfahrungsgemäß werden viele Bürgerinnen und Bürger Rückfragen haben, deshalb wurde eine Telefon-Hotline unter 02041 705020 eingerichtet, wo je nach Anrufaufkommen allerdings nicht jede Anfrage sofort bearbeitet werden kann. Um die Anliegen möglichst schnell zu klären, wird empfohlen, Anfragen per E-Mail an grundbesitzabgabenbottropde zu senden. Zusätzlich bietet die Stadt eine Online-Terminbuchung an.

Aktuelles

Grundsteuerberechnung

Fragen & Antworten

Termine online buchen

Bitte beachten Sie, dass bei der Grundsteuerberechnung ausschließlich der Hebesatz durch die Stadt Bottrop festgelegt wird. Bei Fragen zu der Bewertung Ihres Grundstücks bzw. dem Grundsteuermessbetrag wenden Sie sich daher bitte an die Grundsteuer-Hotline des Finanzamts Bottrop: 02041 691-1959 (Mo. - Fr. 9:00 Uhr - 13:00 Uhr).

Beschluss in der Ratssitzung am 10. Dezember

Sitzung des Rates der Stadt Bottrop vom 10.12.2024

Politische Beratungen