Aktuelle Informationen
Die Grundsteuer ist eine wichtige Einnahmequelle der Städte und Gemeinden. Mit ihr werden unter anderem Schulen, Kindergärten, Straßen sowie Kultur- und Sportangebote finanziert.
Die Berechnung der Grundsteuer erfolgt in drei Stufen. Hieran sind mit dem Finanzamt auf der einen Seite und den Städten und Gemeinden auf der anderen Seite zwei verschiedene Behörden beteiligt. Das Finanzamt bewertet die Grundstücke (Stufe 1 und 2). Für die Festsetzung und Erhebung der Grundsteuer sind die Städte und Gemeinden zuständig (Stufe 3).
Verfahrensstufen
Wie kam es zu der Reform?
Zum 01.01.2025 wird die Grundsteuer in ganz Deutschland neu festgesetzt. Dies hat den Hintergrund, dass sich die gesetzliche Grundlage für die Bewertung der Grundstücke durch das Grundsteuer-Reformgesetz (Öffnet in einem neuen Tab) geändert hat. Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 (Öffnet in einem neuen Tab) war die ursprüngliche Rechtsgrundlage wegen veralteter Grundstückswerte nicht mehr verfassungsgemäß.
Zur Ermittlung der neuen Grundsteuerwerte mussten Eigentümerinnen und Eigentümer deutschlandweit bis zum 31.01.2023 eine Feststellungserklärung beim Finanzamt abgeben. Als Ergebnis der ermittelten Besteuerungsgrundlagen erhielten sie vom Finanzamt den Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid (1. und 2. Verfahrensstufe).
Zeitlicher Ablauf
Wie geht es jetzt weiter?
Ausgehend von den neuen Besteuerungsgrundlagen wird die Grundsteuer für das Jahr 2025 mit den Jahresveranlagungen 2025 durch die Stadt Bottrop veranlagt.
Zur Ermittlung der neuen Grundsteuer 2025 wird der Grundsteuermessbetrag des Finanzamtes aus dem Grundsteuermessbescheid mit dem Hebesatz der Stadt Bottrop multipliziert.
Der Rat der Stadt hat für die Grundsteuer 2025 folgende Hebesätze beschlossen: