Die Bescheide über Steuern und sonstige Abgaben für das Jahr 2025 (Jahresveranlagungen 2025) werden in Bottrop in der letzten Januarwoche versandt. In der Zwischenzeit schließen die Finanzämter die noch ausstehenden Bewertungen ab.
Sollten Sie Ihre Grundsteuererklärung nicht oder verspätet abgegeben haben, hat das Finanzamt den Grundsteuerwert zunächst geschätzt. Schätzungen können von den sachlich richtigen Werten abweichen. Sofern Sie die Grundsteuererklärung nachreichen und der Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen ist, werden die Angaben der Schätzung durch einen neuen Bescheid des Finanzamtes korrigiert.
Soweit Sie mit den Grundlagenbescheiden (Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheid) des Finanzamtes nicht einverstanden waren, hatten Sie zudem die Möglichkeit, hiergegen Einspruch zu erheben.
Bitte beachten Sie jedoch, dass die Stadt Bottrop auch bei Schätzungsbescheiden und Bescheiden, gegen die Sie Einspruch erhoben haben, verpflichtet ist, die hier festgestellten Besteuerungsgrundlagen zunächst umzusetzen.
Soweit die Bescheide des Finanzamtes berichtigt werden, ist die Stadt Bottrop gesetzlich dazu verpflichtet (vgl. § 175 Abs. 1 Nr. 1 der Abgabenordnung (AO) (Öffnet in einem neuen Tab)), auch den Grundsteuerbescheid anzupassen. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid ist hierzu nicht erforderlich.