Bottroper Umweltzone
Seit dem 1. Oktober 2008 gibt es in Bottrop eine Umweltzone. Deren Geltungsbereich wurde ab dem 1. Januar 2012 vergrößert.
Seit dem 1. Juli 2014 dürfen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzone fahren. Die Einfahrt in die Umweltzone ist durch entsprechende Verkehrsschilder gekennzeichnet. Fahrzeuge, die keine grüne Plakette haben, ist die Einfahrt in die Umweltzone nicht gestattet, es sei denn, sie haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten oder sind per Gesetz befreit. Bei Verstoß droht ein Bußgeld von 80,00 €.
Die Stadtverwaltung hat auf diesen Seiten alle notwendigen Informationen zu diesem Thema zusammengefasst. Neben Informationen zu Einschränkungen bei Kraftfahrzeugen finden sich hier Ansprechpartner in der Verwaltung und Formulare für Anträge.
Ausnahmegenehmigungen sind grundsätzlich möglich und werden vom Straßenverkehrsamt erteilt. Erteilte Ausnahmegenehmigungen sind mitzuführen und gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen.