Die Kennzeichenverordnung (01.03.2008) definiert vier Schadstoffgruppen für Pkw und für Lkw, die sich an den gültigen europäischen Abgasgrenzwerten orientieren. Bei den Dieselfahrzeugen gibt es eine differenzierte Regelung: Je nach europäischer Schadstoffklasse (EURO 1 bis 4) erhalten die Fahrzeuge eine rote, gelbe oder grüne Plakette. Halter eines Dieselfahrzeugs können durch nachträglichen Einbau eines Partikelminderungssystems jedoch die Einstufung ihres Diesel-Fahrzeuges verbessern.
Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt über den jeweiligen Emissionsschlüssel. Diesen finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren.
Für die "Benziner" gibt es dagegen nur zwei Einstufungen:
Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) für Fahrzeuge schlechter als EURO 1.
Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) für alle übrigen Fahrzeuge, die einen geregelten Katalysator haben.
Die Zuordnung der Fahrzeuge erfolgt über den jeweiligen Emissionsschlüssel. Diesen finden Sie in Ihren Fahrzeugpapieren.
Wenn Ihre Papiere vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Fahrzeugschein im Feld "Schlüsselnummern zu 1" an der fünften und sechsten Stelle des sechsstelligen Codes.
Bei Fahrzeugpapieren, die nach dem 1. Oktober 2005 ausgestellt wurden, finden Sie den Emissionsschlüssel im Feld 14.1 der Zulassungsbescheinigung. Es sind die letzten beiden Zahlen der Ziffernreihe.