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Kommunale Pflegeplanung

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

Die Kommunale Pflegeplanung ist eine gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Grundlage bildet das Alten- und Pflegegesetz NRW (§ 7 APG NRW) - siehe "Links und Downloads". Die Pflegeplanung kann um das Steuerungsinstrument einer „verbindlichen Bedarfsplanung“ erweitert werden. Die Stadt Bottrop macht nach einem Ratsbeschluss seit vielen Jahren von diesem Steuerungsinstrument Gebrauch. In der verbindlichen Bedarfsplanung wird prognostiziert, ob zukünftig ausreichend Pflegeangebote zur Verfügung stehen, oder ob bedarfsgerechte Erweiterungen notwendig ist. Die Überprüfung umfasst die Bereiche der vollstationären Dauerpflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege. Die Kommunale Pflegeplanung sowie die verbindliche Bedarfsplanung werden jährlich fortgeschrieben und überprüft.

Derzeit befindet sich Kommunale Pflegeplanung 2025 in der Abstimmung und wird in verschiedenen Gremien vorgestellt. Die aktuelle Vorlage zur Pflegeplanung ist abrufbar (siehe "Links und Downloads"). Nach Beschluss des Rates im März 2026 werden die Ergebnisse verbindlich. Bis zum Ratsbeschluss haben die Ergebnisse der letztjährigen Pflegeplanung Bestand.