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Pflegeplanung in Bottrop

Bei der Pflegeplanung geht es um eine Bestandsaufnahme in dem Bereich der Pflege und um Modellrechnungen für zukünftige Entwicklungen der Pflegebedürftigkeit.

Kommunale Pflegeplanung

Die Kommunale Pflegeplanung 2025 ist derzeit in den politischen Beratungen und wird im kommenden Jahr durch den Rat der Stadt Bottrop beschlossen. Zuletzt hatte der Rat am 10. Dezember 2024 über die Pflegeplanung 2024 beschlossen. Die Pflegeplanung wird jeweils durch die 'Kommunale Konferenz Alter und Pflege', den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Familie, den Seniorenbeirat, die Bezirksvertretungen sowie den Haupt-, Finanz- und Beschwerdeausschuss vorberaten.

Die Kommunale Pflegeplanung beinhaltet wie in jedem Jahr auch eine verbindliche Bedarfsplanung (nach § 7 Alten- und Pflegegesetz Nordrhein-Westfalen). Die verbindliche Bedarfsplanung ermittelt, ob das Angebot an vollstationären Dauerpflegeplätzen, Kurzzeitpflegeplätzen und Tagespflegeplätzen in Bottrop ausreichend sein wird. Die Prognose umfasst einen Zeitraum von drei Jahren nach Beschlussfassung. In der aktuellen Pflegeplanung werden keine Bedarfe an zusätzlichen Kapazitätserweiterungen festgestellt. Hintergrund sind insbesondere die sich in der Entwicklung befindenden Erweiterungen aus Bedarfsfeststellungen vergangener Jahre sowie die Ergebnisse aus den Befragungen der Pflegeanbietenden. 

Die Ergebnisse werden durch einen Ratsbeschluss verbindlich. Die Kommunale Pflegeplanung wird in den kommenden Jahren jeweils fortgeschrieben. In der Fortschreibung wird auch die Prognose der verbindlichen Bedarfsplanung überprüft.

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