Pflegeplanung in Bottrop
Bei der Pflegeplanung geht es um eine Bestandsaufnahme in dem Bereich der Pflege und um Modellrechnungen für zukünftige Entwicklungen der Pflegebedürftigkeit.
Kommunale Pflegeplanung
Die Kommunale Pflegeplanung der Stadt Bottrop ist eine gesetzlich verankerte Pflichtaufgabe gemäß § 7 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen (APG NRW). Sie verfolgt das Ziel, die pflegerische Infrastruktur im Stadtgebiet Bottrop bedarfsgerecht, nachhaltig und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln.
Ein wesentliches Steuerungsinstrument der Kommunalen Pflegeplanung ist die verbindliche Bedarfsplanung, von welcher die Stadt Bottrop nach einem Ratsbeschluss seit mehreren Jahren Gebrauch macht. Die verbindliche Bedarfsplanung dient der Überprüfung, ob das Angebot an Pflegeplätzen in den Bereichen der vollstationären Dauerpflege, der Kurzzeitpflege sowie der Tagespflege mittel- und langfristig ausreichend oder weiterzuentwickeln ist. Die zugrunde liegenden Prognosen erstrecken sich nach dem APG NRW auf einen Zeitraum von drei Jahren nach Beschlussfassung.
Die Ergebnisse der Kommunalen Pflegeplanung werden in den relevanten politischen Gremien beraten und durch den Rat der Stadt Bottrop beschlossen. Mit dem Ratsbeschluss erlangen die Feststellungen Verbindlichkeit und bilden eine zentrale Grundlage für die bedarfsgerechte Weiterentwicklung der Pflegeangebote in Bottrop.
Die kommunale Pflegeplanung wird jährlich fortgeschrieben. In diesem Zuge werden die getroffenen Prognosen anhand aktueller Daten und fachlicher Einschätzungen der Pflegeanbietenden überprüft und bei Bedarf angepasst. Die Pflegeplanung 2026 einschließlich der verbindlichen Bedarfsplanung bis 2029 wird ab Oktober dieses Jahres vorgestellt.
Vorgehensweise in der Pflegeplanung
Die Kommunale Pflegeplanung beobachtet fortlaufend die Entwicklungen der Pflegebedarfe sowie der Versorgungsstrukturen in Bottrop. Ziel ist es, frühzeitig Handlungsbedarfe zu identifizieren und belastbare Entscheidungsgrundlagen für Politik, Verwaltung und Trägerlandschaft bereitzustellen.
Die Pflegeplaner in Bottrop nehmen dabei folgende Aufgaben wahr:
- Analyse und Bewertung der pflegerischen Versorgungssituation sowie der Angebotsstruktur in Bottrop
- Auswertung der Pflegestatistik und demografischer Entwicklungen sowie ihre Auswirkungen auf den Pflegebereich
- Regelmäßige Beteiligung und Befragung der Pflegeanbietenden
- Ermittlung und fachliche Bewertung zukünftiger Bedarfe in der pflegerischen Versorgung
- Fortschreibung der Kommunalen Pflegeplanung einschließlich der verbindlichen Bedarfsplanung
- Fachliche Unterstützung politischer Entscheidungsprozesse
- Förderung der Projektzusammenarbeit und Vernetzung der Akteurinnen und Akteure im Pflegebereich
Aktuelle Bekanntmachungen
In der Kommunalen Pflegeplanung 2021 mit der verbindlichen Bedarfsplanung bis 2024 wurden insgesamt 160 vollstationäre Dauerpflegeplätze sowie 20 separate oder solitäre Kurzzeitpflegeplätze ausgeschrieben. Die Ausschreibungen erfolgten raumbezogen. So wurden unter anderem Bedarfe von 80 vollstationären Dauerpflegeplätzen sowie 20 separaten oder solitären Kurzzeitpflegeplätzen für den Stadtteil Kirchhellen (statistische Bezirke 71 bis 74) bekannt gemacht. Von der erteilten Bedarfsbestätigung für eine kombinierte Entwicklung in Kirchhellen wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Daher werden die Angebote zur Bedarfsdeckung in Kirchhellen (80 vollstationäre Dauerpflegeplätze und 20 separate oder solitäre Kurzzeitpflegeplätze) erneut ausgeschrieben.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch weiterhin eine kombinierte Entwicklung aus Dauer- und Kurzzeitpflegeplätzen möglich ist. Nähere Informationen zur Ausschreibung und Bewerbung können aus den unter „Links und Downloads“ abrufbaren Dokumenten entnommen werden. Die Einreichung der Bewerbungen sind bis zum 30. November 2026 befristet.
Integrierte Zusammenarbeit: Arbeitskreis Pflege
Der Arbeitskreis Pflege ist ein von der Pflegeplanung in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsförderung organsiertes und moderiertes Netzwerk. Akteure aus der Bottroper Pflegelandschaft, aus der Politik und der Verwaltung tauschen sich im Rahmen des Arbeitskreises über aktuelle Entwicklungen und Herausforderung rund um das Thema Pflege aus. Als thematischer Schwerpunkt wurde dabei der Pflegepersonalmangel identifiziert, woraufhin eine gemeinsame Strategie zur „Sicherung des Personalbedarfs in der Pflege“ erarbeitet worden ist. Aus dieser Strategie haben sich bereits konkrete Maßnahmen ergeben, wie beispielsweise die Eröffnung eines Auszubildendenwohnheimes für internationale Pflegekräfte. Die Strategie ist im Bereich „Links und Downloads“ einsehbar.
Service und Ansprechbarkeit für Bürgerinnen und Bürger
Die Pflegeplanung versteht sich als fachliche Anlaufstelle für Fragen zur pflegerischen Versorgungsstruktur in Bottrop. Sie stellt grundlegende Informationen zu bestehenden Angeboten, Entwicklungen und Planungen zur Verfügung.
Bürgerinnen und Bürger können sich insbesondere an die Pflegeplanung wenden, wenn sie:
- Interesse an Zahlen, Daten und Prognosen zur Pflegeentwicklung haben,
Fragen zur Weiterentwicklung der pflegerischen Infrastruktur stellen möchten, - Informationen zur Pflegesituation und Angebotslandschaft in Bottrop benötigen,
- Hinweise oder Anregungen zur pflegerischen Versorgung in Bottrop geben möchten.
Bei individuellen Fragestellungen zur Organisation von Pflege oder zu persönlichen Unterstützungsleistungen erfolgt eine Weiterverweisung an die zuständigen Beratungsstellen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Links und Downloads
Ansprechpartner
Moritz Brunecker
Anschrift
Horster Str. 6/8
46236 Bottrop
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Kontakt
Tel.: 02041 703444
Fax: 02041 703935
E-Mail-Adresse: moritz.bruneckerbottropde
Raum 1.1.09
Till Tadhöfer
Anschrift
Horster Str. 6/8
46236 Bottrop
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Tel.: 02041 704510
Fax: 02041 7054510
E-Mail-Adresse: till.tadhoeferbottropde
Raum 1.1.03