Leitlinien für klimagerechte Wohnquartiere
Es ist davon auszugehen, dass durch den Klimawandel in den nächsten Jahrzehnten extreme Wetterereignisse wie Hitzewellen, Dürren, Hochwasser und Starkregen zunehmen werden. Neben zwingend notwendigen Klimaschutzbemühungen, müssen insbesondere auch lokale Anpassungsmaßnahmen stärker in den Blick genommen und umgesetzt werden. Das Klimaanpassungsgesetz Nordrhein-Westfalen (KlAnG) verdeutlicht, dass der Anpassung an den Klimawandel ein größerer Stellenwert eingeräumt werden muss als bisher. Dort heißt es:
„Die Anpassung an den Klimawandel dient insbesondere auch der Gefahrenvorsorge, der Gesundheit der oder des Einzelnen und der Allgemeinheit, der Sicherung einer menschenwürdigen Umwelt, dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen sowie der Förderung einer nachhaltigen wettbewerbsfähigen Wirtschaft.“ (§ 3 Abs. 2 KlAnG)
In § 6 Abs. 1 KlAnG heißt es weiter:
„Die Träger öffentlicher Aufgaben haben bei ihren Planungen und Entscheidungen den Zweck dieses Gesetzes und die zu seiner Erfüllung festgelegten Ziele fachübergreifend und integriert zu berücksichtigen.“
Für die Stadtplanung und damit auch für die Entwicklung neuer Wohngebiete ergeben sich daraus neue Herausforderungen. Dies beginnt bei der Frage, an welchen Standorten künftig neu gebaut werden soll und endet schließlich bei den konkreten Anforderungen an die neuen Wohngebäude.
Vor diesem Hintergrund hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 20.09.2022 „Leitlinien für die Entwicklung nachhaltiger und klimagerechter Wohngebiete“ beschlossen.
Bei den Flächen für die Planverfahren bislang noch nicht eingeleitet wurden – und bei eventuell noch neu hinzukommenden Flächen – stellt sich die Frage, ob eine wohnbauliche Entwicklung vor dem Hintergrund der Herausforderungen des Klimawandels weiterhin angestrebt, oder zu Gunsten der Entwicklung anderer Flächen vermieden werden sollte. Die Leitlinien für die Entwicklung nachhaltiger und klimagerechter Wohngebiete sollen die politischen Gremien und die Verwaltung dabei unterstützen, Kriterien und Prioritäten für die Umsetzung der aufgelisteten Wohnbauflächenpotentiale zu entwickeln und jeweils im Einzelfall Entscheidungen für oder gegen die Bebauung einer Potentialfläche vorzubereiten. Darüber hinaus dienen die Leitlinien dazu, bei der Entwicklung neuer Wohngebiete einen möglichst hohen Standard im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz zu realisieren. Bestandteil der am 20.09.2022 durch den Rat der Stadt beschlossenen Leitlinien ist eine Checkliste, die seitdem bei neu eingeleiteten Bebauungsplanverfahren den Nachhaltigkeits-Check ersetzt.
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