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© Unsplash | Nick Fewings

Konzeptioneller Hintergrund

Der ganzheitliche klimagerechte Stadtumbau in Bottrop wird sukzessive vom ursprünglichen Gebiet der InnovationCity auf das übrige Stadtgebiet ausgeweitet. Deshalb rücken jetzt die beiden Stadtteile Fuhlenbrock und Vonderort ins Blickfeld der Stadtentwicklung.

Um Ziele und Maßnahmen zu formulieren und dabei auch die zahlreichen bereits vorhandenen Konzepte und Planungen gewinnbringend miteinander zu verknüpfen, wurde ein Integriertes städtebauliches Gesamtkonzept (ISEK) für die Stadtteile Fuhlenbrock und Vonderort entwickelt. Die Erstellung eines energetischen Sanierungsprogrammes nach KfW 432 für die beiden Quartiere sorgt für weitere Synergieeffekte. So soll neben städtebaulichem Qualitätsgewinn zusätzlich der CO²-Ausstoß vermindert und eine Steigerung der Energieeffizienz verbessert werden. Ein Sanierungs- sowie ein Quartiersmanagement wird diese Prozesse begleiten.

Im ISEK werden die Strategien, Ziele und Maßnahmen der Stadtteilentwicklung für die nächsten acht Jahre festgelegt. Es soll Leitfaden und Impulsgeber zur Steuerung der Entwicklung der beiden Stadtteile sein, ermöglicht aber gleichzeitig Fortschreibung und Anpassung. Sowohl regionale als auch gesamtstädtische Rahmenbedingungen finden Berücksichtigung.

Das Konzept wurde in einem kooperativen Prozess mit Stadtverwaltung, Politik, den Akteuren vor Ort und den Bürger*innen der Stadtteile erarbeitet. Eine Online-Ideenkarte sowie Akteursgespräche trugen dazu bei. Durch diesen integrativen Aufstellungsprozess bildet das ISEK ein von vielen Menschen getragenes Fundament für die zukünftige Entwicklung von Fuhlenbrock und Vonderort.

Ein extern beauftragtes Sanierungs- und Quartiersmanagement steuert gemeinsam mit der Koordinierungsstelle Integrierte Stadtentwicklung (KIS) den Umsetzungsprozess und gestaltet auch die Realisierung energetischer Maßnahmen. Projekte und Entwicklungen werden transparent kommuniziert.

Im Rahmen des Gesamtkostenvolumens ist die Städtebauförderung der tragende Förderzugang. Die restlichen Mittel werden für die Beantragung von Maßnahmen aus anderen Programmen verwendet werden.

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