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Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII

Dienstleistung des Sozialamtes

Beschreibung

Beschreibung

Was ist Hilfe zum Lebensunterhalt allgemein?

Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Form der Sozialhilfe und ist im SGB XII geregelt. Sie ist für Personen, die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln (Einkommen und Vermögen) bestreiten können.

Wer kann Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII erhalten? 

Personen die,

  • die Altersgrenze für die Regelaltersrente noch nicht erreicht haben und befristet erwerbsgemindert im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung sind oder,
  • unter 15 Jahre alt sind und sich nicht in einer Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II befinden oder,
  • sich länger als 6 Monate in stationärer Einrichtung befinden, obwohl Sie nicht erwerbsgemindert sind oder,
  • in einer besonderen Wohnform leben und befristet erwerbsgemindert sind und
  • die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und/oder Vermögen sicherstellen können
  • oder die ihren Lebensunterhalt nicht aus dem Einkommen oder Vermögen des nicht getrenntlebenden Ehegatten oder Partners einer eheähnlichen Gemeinschaft, soweit es deren Eigenbedarf übersteigt, bestreiten können

Ein Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt setzt voraus, dass Sie keinen Anspruch haben auf:

  • Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (ALG II) nach dem SGB II
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • Wohngeld nach dem WoGG

Was deckt die Hilfe zum Lebensunterhalt?

Die Leistungen umfassen:

  • den notwendigen Lebensunterhalt wie z.B. Nahrung, Kleidung, Aufwendungen für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarf für bestimmte Personengruppen wie z.B. krankheitsbedingter Ernährung

Wie wird der Leistungsanspruch berechnet?

Wie viel Leistungsanspruch Sie haben, hängt von Ihrem Einkommen und Vermögen ab. Als Einkommen werden 
grundsätzlich alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert berücksichtigt. 

Zum Einkommen zählen zum Beispiel:

  • Erwerbseinkommen (Arbeitslohn)
  • befristete Erwerbsminderungsrente und Pensionen jeder Art aus dem In- und Ausland
  • Kindergeld
  • Krankengeld etc.

Was ist Vermögen – und was nicht?

Vorhandenes Vermögen müssen Sie bis zum Schonvermögen zunächst aufbrauchen, bevor Sie Sozialhilfe beanspruchen können. Zum Vermögen zählt zum Beispiel:

  • Bargeld, Wertpapiere, Sparbuch -Guthaben
  • Haus- und Grundvermögen
  • Pkw etc. 

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