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Flurstücksvereinigung

Dienstleistung des Vermessungs- und Katasteramtes

Beschreibung

Beschreibung

Anträge auf Vereinigung von Flurstücken können beim Vermessungs- und Katasteramt oder bei öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und - ingenieuren gestellt werden. Wegen der Bedeutung für das Katasteramt ist die Antragstellung gebührenfrei.

Der Vorteil für das Liegenschaftskataster besteht darin, dass wirtschaftlich unbedeutende Flurstücksgrenzen entfallen und dadurch die Flurkarte übersichtlicher wird und weniger Flurstücke zu verwalten sind.

Für Sie besteht der Vorteil darin, dass bei Bauanträgen in der Regel keine - kostenpflichtigen - Vereinigungsbaulasten eingetragen werden müssen.

Voraussetzung für die Vereinigung ist die persönliche Antragstellung des/der Grundstückseigentümer/s beim Katasteramt, da die Unterschriften beglaubigt werden müssen (Wichtig: Bitte Personalausweis mitbringen! Bei mehreren Eigentümern muss der Antrag von allen im Grundbuch eingetragenen Eigentümern persönlich unterschrieben werden).

Des Weiteren müssen die Flurstücke räumlich zusammenliegen und im Grundbuch unbelastet oder gleichmäßig belastet sein. Nach Antragstellung prüft das Vermessungs- und Katasteramt u.a. in Verbindung mit dem Grundbuchamt das Vorliegen dieser Voraussetzungen.

Durch die Vereinigung erhält das zusammengefasste Flurstück eine neue Flurstücksnummer. Das Grundbuchamt berichtigt das betreffende Grundbuch und teilt dem Eigentümer die Berichtigung - ebenfalls gebührenfrei - mit.

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