Kommunale Wärmeplanung
Dienstleistung des Fachbereichs Stadterneuerung
Beschreibung
Beschreibung
Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind durch das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Defossilisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) zur Erstellung und Fortschreibung kommunaler Wärmepläne verpflichtet.
Grundlegende Aufgabenstellung ist die Entwicklung eines kommunalen Wärmeplans als Basis einer Strategie für die langfristig CO2-neutrale Wärmeversorgung von Kommunen bis zum Jahr 2045. Der kommunale Wärmeplan zeigt dafür den aktuellen Sachstand der Wärmeversorgung sowie verschiedenste Perspektiven der Wärmeversorgung aus erneuerbaren Energiequellen, Abwärme und KWK auf. Über Zwischen-stände für die Jahre 2030, 2035 und 2040 ist daraus das klimaneutrale Zielszenario 2045 zu entwickeln.
Der kommunale Wärmeplan kann bis zum 15.04.2026 im Kundenzentrum Bauen, Luise-Hensel-Str. 1 und hier eingesehen werden.
Anmerkungen dazu können Sie gerne an waermeplanungbottropde senden.