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Neuzulassung fabrikneuer Fahrzeuge

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Antragstellung
Den Antrag auf eine Neuzulassung ihres Fahrzeugs können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens. 

Wunschkennzeichen
Sie haben die Möglichkeit ein Wunschkennzeichen für Ihr Fahrzeug auszuwählen. Dies kann bei der Zulassung Ihres Fahrzeugs erfolgen, oder Sie reservieren das Kennzeichen vorab online. Nutzen Sie hierzu den Link „Wunschkennzeichen“ am Ende dieser Seite oder klicken Sie unter Links und Downloads „Wunschkennzeichen Online“ an. Bei der Zulassung ist das reservierte direkt anzugeben. 

Zusätzlich haben Sie die Möglichkeit die Kennzeichenschilder bei bestätigter Reservierung bereits vorab prägen zu lassen. Die Möglichkeit besteht hierzu direkt vor Ort bei den ansässigen Schildermachern. Ansonsten können Sie die Kennzeichenschilder im Zuge der Bearbeitung ihrer Neuzulassung prägen lassen.

Wenn Sie kein Wunschkennzeichen auswählen möchten, erfolgt die Zuteilung eines Kennzeichens durch die Zulassungsstelle.

Grundsätzlich sind auf einem Kennzeichen nicht mehr als 8 Stellen (Buchstaben und Zahlen) zulässig. Beachten Sie daher bei einem sogenannten E-Kennzeichen (Elektrofahrzeuge), einem H-Kennzeichen (Oldtimer) oder einem Saisonkennzeichen, dass das Kennzeichen maximal aus 7 Stellen bestehen darf z. B. BOT-AB12 oder BOT-A123. Die 8. Stelle wird durch den Zusatz „E“ für Elektro bzw. „H“ für historisch sowie den Zeitraum bei Saisonkennzeichen besetzt. 

Feinstaubplakette (Umweltplakette)
In den vielerorts eingerichteten Umweltzonen dürfen sie mit ihrem Fahrzeug nur einfahren, wenn sie eine entsprechende Feinstaubplakette gut sichtbar an die Windschutzscheibe Ihres Fahrzeuges angebracht haben. Diese erhalten Sie auf Wunsch im Zuge der Neuzulassung ihres Fahrzeugs.

Online-Neuzulassung:
Mit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015 ist der erste Schritt zur internetbasierten Fahrzeugzulassung erfolgt. In dieser ersten Stufe ist es möglich, Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen werden, online außer Betrieb zu setzen. Ab diesem Stichtag werden bei Zulassungsvorgängen neue Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben. 

Mittlerweile sind am 01.10.2017 und am 01.10.2019 die Stufen 2 und 3 in Kraft getreten womit Privatpersonen heute bereits die Möglichkeit haben, auch die Zulassung oder Umschreibung von Fahrzeugen zu beantragen. Voraussetzung zur Nutzung der Online Dienste sind immer die neuen Stempelplaketten und neuen Fahrzeugpapiere. Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wurde in Vorbereitung auf die 3. Stufe bereits am 01.01.2018 eingeführt.

Den Antrag auf Neuzulassung finden Sie, wenn Sie den Link „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ am Ende dieser Seite nutzen. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Neuzulassung Ihres Fahrzeugs ermöglicht.

Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Reservierung.

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