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Sondernutzungen im Straßenverkehrsraum

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Für die Inanspruchnahme von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen ist eine besondere Genehmigung erforderlich.

Für gebührenpflichtige Genehmigungen zur Sondernutzung öffentlicher Flächen ist das Straßenverkehrsamt zuständig, z. B. 

  • Containeraufstellung
  • Lagerung von Baumaterialien  
  • Aufstellung von Tischen und Stühlen (Straßencafès)
  • Aufstellung von Infoständen
  • Gerüstaufstellung
  • Werbeplakatierung  
  • Überbauungen
  • Verkaufsstände
  • Warenauslagen
  • Werbereiter.

Bitte klären Sie die jeweilige Zuständigkeit vorab bei den angegebenen Ansprechpartnern (siehe auch ähnliche Dienstleistungen unten).

Hinweis zur Kranaufstellung:

Bei der Inanspruchnahme von öffentlichen Verkehrsflächen zur Aufstellung von Baukränen oder Autokränen sind vor Nutzung der Fläche die jeweiligen Versorgungs-unternehmen (z. B. Rhenag, RWW) von Ihnen anzuhören.

Denn ob die evtl. in dem zu nutzenden Bereich verlaufenden Leitungen der Belastung standhalten oder ob wichtige Arbeiten oder Reparaturen auszuführen sind, kann nur das jeweilige Versorgungsunternehmen beurteilen.

Um eine Umsetzung des Kranes, die nur mit erheblichem Aufwand möglich wäre, zu vermeiden, ist eine Information von Versorgungsunternehmen erforderlich. Die Liste der Versorgungsträger finden Sie unter "Formulare & Links". 

Antragstellung bitte 14 Tage vor Inanspruchnahme.

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