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Straßenverkehrsrechtliche Anordnungen zur Durchführung von Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Arbeiten im öffentlichen Verkehrsraum müssen genehmigt werden. Dazu sind Aufbruchgenehmigungen des Fachbereiches Tiefbau (66) und straßenverkehrsrechtliche Anordnungen des Straßenverkehrsamtes (36) erforderlich.

Als Arbeitsstellen an Straßen werden solche Stellen bezeichnet, bei denen Verkehrsflächen vorübergehend für Arbeiten abgesperrt oder in sonstiger Form beeinträchtig werden.

Bitte beachten Sie bei Antragsstellung unsere Leitlinien für Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum in Bottrop ab 2019. Die entsprechenden Anträge sind in den Anlagen unter dem Bereich Links und Downloads enthalten und können online ausgefüllt werden. 

Koordinierung 

Ab dem 01.01.2019 wurde die Koordinierung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum durch das Straßenverkehrsamt eingerichtet. Das bedeutet, dass bei allen größeren Maßnahmen auf den Straßen des Vorbehaltsnetzes (Anlage 5) oder Maßnahmen von einer Dauer über 3 Monaten eine konkrete Abstimmung über den Ablauf und den Zeitraum der Arbeiten mit allen Beteiligten stattfinden muss. 

Unter größeren Maßnahmen sind alle Arbeiten und Aufgrabungen zu verstehen, bei denen die Länge des Aufbruchs >/= 10 m (inkl. Hausanschlüsse) beträgt, sowie eine größere Anzahl (5 oder mehr) von Aufgrabungen sich innerhalb eines Straßenabschnitts (von Kreuzung bis Kreuzung) oder auf einer Länge von 100 m innerhalb der Straße befinden. 

Die Koordinierung führt zu einer besseren Planung und verkürzt das Antragsverfahren. Je früher alle Beteiligten Ihre Maßnahme kennen, desto besser können diese aufeinander abgestimmt werden. Koordinierte Maßnahmen werden vorrangig behandelt, so dass eine Planungssicherheit für alle Beteiligten besteht.

Anträge zur Anmeldung für die Koordinierung werden jeweils bis zum 20. eines Monats für den nächsten Besprechungstermin, der jeweils am 1. Dienstag des Folgemonats stattfindet, per Mail an das Postfach vrao36bottropde gesendet. Bitte beschreiben Sie in dem Koordinierungsantrag die geplante Verkehrsführung und erwähnen Sie hierbei auch evtl. Besonderheiten der Maßnahme. Das geplante Vorhaben stellen Sie bitte zeitlich, örtlich und verkehrstechnisch vollständig dar.

Ohne das Koordinierungsgespräch werden Anträge auf Erteilung einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung für eine Baumaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum nicht genehmigt. Die Koordination erfolgt durch das Straßenverkehrsamt. Dieses lädt dazu alle Beteiligten ein.

Nach jeder Koordinierung wird, innerhalb von vier Wochen, an alle Beteiligten ein Protokoll der einzelnen Maßnahmenabstimmungen übersandt. Bitte geben Sie die Ergebnisse der Koordinierung an die von Ihnen beauftragte Baufirma weiter.

Anschließend kann der Antrag auf Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Anordnung zur Durchführung von Arbeitsstellen an öffentlichen Straßen durch die Baufirma gestellt werden. Die erwähnten Eckpunkte der Koordinierung sind in den Antragsunterlagen aufzunehmen.

Sollte die geplante Maßnahme sich um mehr als 3 Monate verschieben, erfordert dies einen erneuten Antrag auf Koordinierung. 

Weitere Informationen entnehmen Sie den Leitlinien unter dem Bereich Download/ Links.

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