Kurzzeitkennzeichen
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
Beschreibung
Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle im Verwaltungsgebäude Händelstraße ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termine online buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten.
Für viele Dienstleistungen der Kfz-Zulassungsstelle haben Sie zusätzlich die Möglichkeit, die „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz)“ zu nutzen. Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Den gleichnamigen Link finden Sie am Ende dieser Seite. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Erledigung Ihres Anliegens ermöglicht.
Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.
Zusätzlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Führerscheinstelle oder die Kfz-Zulassungsstelle per Email unter fuehrerscheinstellebottropde oder kfz-zulassungsstellebottropde zu erreichen. Schildern Sie dort Ihr Anliegen und es erfolgt eine zeitnahe Rückmeldung.
Durch Kurzzeitkennzeichen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge, auch wenn Sie nicht zugelassen sind, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb zu setzen. Die Gültigkeit beträgt bis zu sechs Tage ab Zuteilung des Kennzeichens. Eine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist besteht nicht. Ferner sind nur Fahrten im Inland zulässig.
Antragstellung
Einen Antrag auf Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz (bei Firmen den Betriebssitz) in Bottrop haben oder sich der Standort des Fahrzeugs derzeit nachweislich in Bottrop befindet. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens.
Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen beauftragen.
Bei nachweislichen Bedarf kann dann die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens für ein bestimmtes Fahrzeug erfolgen, wenn
das Fahrzeug der Zulassungsbehörde bekannt ist, d. h. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) für dieses Fahrzeug nachgewiesen wird eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.
Sofern das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entspricht oder keine Einzelgenehmigung erteilt ist, dürfen nach Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis zu einer Begutachtungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks oder einem angrenzenden Bezirk ausgeführt werden. Ein entsprechender Vermerk erfolgt im Fahrzeugschein.
Sofern für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen wird, dürfen nach Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bis zur erfolgreich durchgeführten Hauptuntersuchung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks und zurück durchgeführt werden. Hier erfolgt ebenfalls ein entsprechender Vermerk im Fahrzeugschein, jedoch mit dem Zusatz, dass bei festgestellter Mängel und nicht bestandener Hauptuntersuchung das Fahrzeug im Anschluss zur Beseitigung dessen in eine nächstgelegene geeignete Einrichtung im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk überführt werden darf.
Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.
Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse.
Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.
Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ebenfalls die Möglichkeit der Online-Terminbuchung.
Auch hierfür nutzen Sie den Link „Termine online buchen“.