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Kurzzeitkennzeichen

Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes

Beschreibung

Beschreibung

Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Durch Kurzzeitkennzeichen besteht die Möglichkeit, Fahrzeuge, auch wenn Sie nicht zugelassen sind, zu Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb zu setzen. Die Gültigkeit beträgt fünf Tage ab Zuteilung des Kennzeichens. Eine Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist besteht nicht. Ferner sind nur Fahrten im Inland zulässig.

Antragstellung 
Einen Antrag auf Erteilung eines Kurzzeitkennzeichens können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt stellen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Wohnsitz (bei Firmen den Betriebssitz) in Bottrop haben oder sich der Standort des Fahrzeugs derzeit nachweislich in Bottrop befindet. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens.  

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Sie können einen Bevollmächtigten mit Ihrem Anliegen beauftragen.  

Bei nachweislichen Bedarf kann dann die Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens für ein bestimmtes Fahrzeug erfolgen, wenn

das Fahrzeug der Zulassungsbehörde bekannt ist, d. h. es einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist eine gültige Hauptuntersuchung (HU) für dieses Fahrzeug nachgewiesen wird eine entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht.

Sofern das Fahrzeug keinem genehmigten Typ entspricht oder keine Einzelgenehmigung erteilt ist, dürfen nach Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens nur Fahrten im Zusammenhang mit der Erlangung der Betriebserlaubnis zu einer Begutachtungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks oder einem angrenzenden Bezirk ausgeführt werden. Ein entsprechender Vermerk erfolgt im Fahrzeugschein.

Sofern für das Fahrzeug keine gültige Hauptuntersuchung nachgewiesen wird, dürfen nach Zuteilung des Kurzzeitkennzeichens bis zur erfolgreich durchgeführten Hauptuntersuchung nur Fahrten zu einer Untersuchungsstelle innerhalb des Zulassungsbezirks und zurück durchgeführt werden. Hier erfolgt ebenfalls ein entsprechender Vermerk im Fahrzeugschein, jedoch mit dem Zusatz, dass bei festgestellter Mängel und nicht bestandener Hauptuntersuchung das Fahrzeug im Anschluss zur Beseitigung dessen in eine nächstgelegene geeignete Einrichtung im Zulassungsbezirk oder angrenzenden Bezirk überführt werden darf.

Terminbuchung:
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern.

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