Fahrerqualifizierungsnachweis (Schlüsselzahl "95")
Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes
Beschreibung
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Hinweis zur Erreichbarkeit:
Derzeit besteht aufgrund der aktuellen Gesundheitslage ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link am Ende dieser Seite. Hier wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.
Zum Zwecke der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse unterliegen Fahrer/innen, die Fahrten im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen mit Kraftfahrzeugen durchführen, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist, der Berufskraftfahrer-Qualifikation. Der Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation erfolgte durch die Eintragung einer Schlüsselzahl „95“ in ihren Führerschein.
Ab dem 23.05.2021 wird bundesweit zum Nachweis der Berufskraftfahrer-Qualifikation ein Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt. Dieser löst die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein ab.
Bei dem Fahrerqualifizierungsnachweis handelt es sich um eine Karte, welche dem Führerschein in Form und Größe ähnelt. Damit kann der Nachweis in Form der Karte auch in den Fällen ausgestellt werden, in denen bislang der Eintrag der Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein nicht möglich war, z. B. beim Besitz eines ausländischen Führerscheins.
Zu unterscheiden sind hier Fahrerlaubnisbewerber und Fahrerlaubnisinhaber.
Fahrerlaubnisbewerber müssen vor Erteilung der Fahrerlaubnis eine (beschleunigte) Grundqualifikation nachweisen. Der Nachweis erfolgt durch Ablegung einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder durch Abschluss einer der folgenden Berufsausbildungen:
- als Berufskraftfahrer / Berufskraftfahrerin
- als Fachkraft im Fahrbetrieb
- in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Bei Fahrerlaubnisinhabern ist die Teilnahme an einer Weiterbildung erforderlich. Hierbei handelt es sich um einen Kurs von insgesamt 35 Stunden zu je 60 Minuten, die in Ausbildungseinheiten von jeweils mindestens sieben Stunden (Module) erteilt werden.
Im Anschluss müssen alle Fahrerlaubnisinhaber alle fünf Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
Für weitere Einzelheiten zum Erwerb der Grundqualifikation oder zur Weiterbildung nutzen sie bitte den unten aufgeführten Link zur Seite der Industrie- und Handelskammer.
Berufskraftfahrerqualifikationsregister
Bei Einführung des Fahrerqualifizierungsnachweises wird das Berufskraftfahrerqualifikationsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt seinen Betrieb aufnehmen. Hier werden alle Aus- und Weiterbildungen von Fahrerinnen und Fahrer erfasst und können bei Bedarf innerhalb der EU ausgetauscht werden. Die bisherige Ausstellung von Papierbescheinigungen über die Teilnahme an Aus- oder Weiterbildungen entfällt sukzessive.
Antragstellung
Fahrerlaubnisbewerber erhalten den Fahrerqualifizierungsnachweis bei Nachweis der genannten Voraussetzungen im Rahmen der Erteilung der Fahrerlaubnis. Bei der Antragstellung auf Erteilung oder Erweiterung einer Fahrerlaubnis muss der Antragsteller angeben, ob zusätzlich ein Fahrerqualifizierungsnachweis ausgestellt werden soll.
Fahrerlaubnisinhaber können den Antrag auf Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis nach absolvierter Weiterbildung bei der Führerscheinstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro im Rathaus oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Die Antragstellung hat persönlich zu erfolgen. Grundsätzlich ist die Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises erforderlich.
Direktversand
Nach Antragstellung wird ihr Fahrerqualifizierungsnachweis in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Im Anschluss erfolgt die Übersendung durch die Post an ihre Meldeadresse. Eine erneute Vorsprache bei der Führerscheinstelle ist nicht erforderlich. Die Lieferzeit beträgt ab Auftragseingang bei der Bundesdruckerei zehn Arbeitstage.
Expressversand
Nach Antragstellung wird ihr Fahrerqualifizierungsnachweis in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Im Anschluss erfolgt die Übersendung hier jedoch zurück an die Führerscheinstelle. Eine erneute Vorsprache bei der Führerscheinstelle zur Abholung des Fahrerqualifizierungsnachweises ist erforderlich. Die Lieferzeit beträgt ab Auftragseingang bei der Bundesdruckerei maximal zwei Arbeitstage. Es entstehen zusätzlich Kosten.