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KFZ-Außerbetriebsetzung (Abmeldung eines Fahrzeugs)

Beschreibung

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Hinweis zur Erreichbarkeit:
Grundsätzlich besteht für alle Dienstleistungen der Führerschein- und Kfz-Zulassungsstelle ausschließlich die Möglichkeit Ihre Angelegenheit über eine vorherige Terminbuchung zu erledigen. Ein Einlass zur Führerschein- oder Kfz-Zulassungsstelle ohne Termin kann nicht gewährt werden. Zur Online-Terminbuchung nutzen Sie den entsprechenden Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Nach Anklicken des Links wählen Sie bitte aus, ob Sie einen Termin in der Führerscheinstelle oder der Kfz-Zulassungsstelle buchen möchten. Die telefonische Erreichbarkeit ist über die Service-Nummer der Verwaltung 02041 / 70 30 gewährleistet. Außerdem können Sie die Führerscheinstelle und die Kfz-Zulassungsstelle über die Nummer 02041 / 70 41 00 erreichen.

Kfz-Außerbetriebsetzung:
Mit der Kfz- Außerbetriebsetzung erfolgt eine Abmeldung Ihres Fahrzeugs, d. h. es darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen oder aber auf öffentlichem Grund stehen.

Ihr Haftpflichtversicherer sowie die Zollverwaltung erhalten automatisch auf elektronischem Wege eine Information über die Abmeldung Ihres Fahrzeugs. Darum müssen Sie sich also nicht kümmern. Grundsätzlich wird empfohlen, ein Fahrzeug vor einem Verkauf an Dritte außer Betrieb zu setzen. 

Sollte die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder ein / beide Kennzeichen in Verlust geraten oder gestohlen worden sein, so ist die Abmeldung in Bottrop in diesem Fall nicht möglich. Hier wäre die zuständige Zulassungsbehörde, in welchem Bezirk das Fahrzeug zugelassen wurde, zu kontaktieren.

Antragstellung
Den Antrag auf Außerbetriebsetzung ihres Fahrzeugs können Sie bei der Zulassungsstelle im Straßenverkehrsamt, im Bürgerbüro im Rathaus oder im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle Kirchhellen stellen. Zum vereinbarten Termin erfolgt eine abschließende Bearbeitung ihres Anliegens. 

Eine persönliche Vorsprache ist nicht erforderlich. Auch ist keine Vollmacht für die Person erforderlich, die die Abmeldung vornimmt. Jedoch musss ich diese Person bei Vorsprache ausweisen können. 

Sie haben die Möglichkeit Ihr bisheriges Kennzeichen für das abgemeldete Fahrzeug oder ein neues Fahrzeug gegen Gebühr zu reservieren. Dies ist bei der Abmeldung anzugeben.

Auswärtige Fahrzeuge:
Auch auswärtige Fahrzeuge können in Bottrop unter den oben beschriebenen Voraussetzungen abgemeldet werden. Eine Reservierung des auswärtigen Kennzeichens bei der Abmeldung ist jedoch nicht möglich.

Terminbuchung
Grundsätzlich ist für jede Dienstleistung des Straßenverkehrsamtes eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich.  

Nutzen Sie hierfür den Link „Termin online für das Straßenverkehrsamt buchen“ am Ende dieser Seite. Klicken Sie die entsprechende Dienstleistung an, die Sie in Anspruch nehmen wollen und buchen Sie einen freien Termin. Im Anschluss erfolgt eine Bestätigungs-Email an die angegebene Email-Adresse. 

Sollte die Online-Terminbuchung nicht möglich sein, so besteht auch die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung unter den hier angegebenen Telefonnummern. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro in der Bezirksverwaltungsstelle erledigen wollen, besteht für eine Terminbuchung dort ausschließlich die Möglichkeit der telefonischen Terminbuchung. 

Sollten Sie Ihre Angelegenheit im Bürgerbüro im Rathaus erledigen wollen, ist eine vorherige Online-Terminbuchung erforderlich. Auch hierfür befindet sich am Ende der Seite ein Link „Termine im Bürgerbüro anmelden“.

Online-Außerbetriebsetzung:
Seit Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zum 01.01.2015 haben Sie auch die Möglichkeit, Fahrzeuge, die ab dem 01.01.2015 zugelassen wurden, online außer Betrieb zu setzen.

Ab diesem Stichtag werden bei Zulassungsvorgängen neue Stempelplaketten auf den Kennzeichenschildern sowie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ausgegeben. Diese sind mit Sicherheitscodes versehen, die bei einer möglichen Online-Außerbetriebsetzung zwingend notwendig sind.

Hierzu wurde das Projekt „i-Kfz“ geschaffen, mit der die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen ermöglicht wird. Darunter fällt auch die Außerbetriebsetzung.

Der Antrag auf Online-Außerbetriebsetzung ist unter Downloads / Links „Internetbasierte Außerbetriebsetzung“ hinterlegt. Sie können auch den Link „Online Kfz-Zulassung (i-Kfz) am Ende dieser Seite nutzen. Bei Aufruf werden Sie durch ein Portal geführt, welches Ihnen unter Eingabe Ihrer Personalien und Fahrzeugdaten die Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs ermöglicht.

Nach Eingabe Ihrer Daten erfolgt die Zahlung über ein ePayment-System. Ihr Antrag wird anschließend in Echtzeit geprüft. Die Online Außerbetriebsetzung ist nach erfolgreicher Prüfung des Antrages direkt online abrufbar. Ebenfalls erhält die / der Fahrzeughalter(in) ein Informationsschreiben über die erfolgte Außerbetriebsetzung.

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