Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

Fischereischein

Berechtigt zum Fischen in Küsten- und Binnengewässern.

Beschreibung

Beschreibung

Sofern Sie die Fischerei ausüben möchten, benötigen Sie grundsätzlich einen Fischereischein. 

Neu seit 1. Juli 2026: Digitaler Fischereischein in NRW
Zum 1. Juli 2026 hat Nordrhein-Westfalen das Fischereischeinwesen auf ein digitales Verfahren umgestellt. Den Fischereischein gibt es künftig als fälschungssichere Scheckkarte mit NFC-Chip und als elektronisches Zertifikat für das Smartphone. 

Sie haben die freie Wahl: Sie können den Fischereischein online beantragen oder weiterhin persönlich vor Ort im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen.

Was gilt für meinen bisherigen Fischereischein?
Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 ausgestellt wurden, bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig – längstens bis zum 31. Dezember 2030. Danach beantragen Sie Ihren Schein im neuen Format einmalig bei der Unteren Fischereibehörde.

Personen, die vor dem 1. Juli 2026 eine Fischerprüfung bestanden oder einen Fischereischein erhalten haben, müssen zwecks Überprüfung der „alten“ Fischereischeine bzw. Fischerprüfungszeugnisse auf Fälschungsmerkmale den neuen Fischereischein im Bürgerbüro Bottrop oder in der BVST Kirchhellen beantragen.

Personen, die ab dem 1.Juli 2026 die Fischerprüfung bestanden haben, können den Fischereischein sowohl im Bürgerbüro Bottrop oder in der BVST Kirchhellen, als auch online über das NRW-Serviceportal beantragen. 

(Quelle: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen (Öffnet in einem neuen Tab))

Der Jugendfischereischein entfällt
Den gesonderten Jugendfischereischein gibt es künftig nicht mehr. Kinder und Jugendliche von 10 bis 15 Jahren dürfen ohne eigenen Schein angeln, wenn eine Person mit gültigem Fischereischein sie begleitet.

Hinweis für Angelnde aus anderen Bundesländern
Wer mit einem Fischereischein aus einem anderen Bundesland in NRW angeln möchte, zahlt ab dem 1. Juli 2026 ebenfalls die nordrhein-westfälische Fischereiabgabe.

Was ändert sich?

  • Fischereischeine werden auf Lebenszeit ausgestellt.
  • Die Fischereiabgabe wird getrennt vom Fischereischein entrichtet (für 1 oder 5 Kalenderjahre).
  • Fischereischein und Nachweis der Fischereiabgabe können digital, als Ausdruck oder als Scheckkarte genutzt werden.
  • Bei der Fischereiausübung ist zusätzlich ein amtlicher Lichtbildausweis (bei Jugendlichen auch Schülerausweis) mitzuführen.

Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe
Die Entrichtung der Fischereiabgabe ist online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042010131000) oder vor Ort im Bürgerbüro Bottrop oder Bürgerbüro Kirchhellen möglich.

Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein)
Personen, die nicht oder nicht länger als ein Jahr in Nordrhein-Westfalen gemeldet sind, kann auch ohne Fischerprüfung ein Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) er-teilt werden, wenn sie in anderer Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse besitzen.

Der Ausländerfischereischein (Jahresfischereischein) kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042018006000) (nur für Personen mit Wohnsitz im EU-Ausland) oder vor Ort im Bürgerbüro Bottrop oder Bürgerbüro Kirchhellen beantragt werden.

Fischereischein mit Begleitung für Menschen mit Behinderung
Der Fischereischein mit Begleitung kann entweder online (Hyperlink: https://meineverwaltung.nrw/leistung/99042017006000 (Öffnet in einem neuen Tab)) oder postalisch beim Landesamt (Hyperlink: https://www.lave.nrw.de/themen/fischerei/leitstelle-fuer-fischereischeinwesen (Öffnet in einem neuen Tab)) beantragt werden. 

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch für das Bürgerbüro Bottrop unter 02041/7030  oder für die BVSt Kirchhellen unter 02041/704011 erhalten. 

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde
E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde