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Fischerprüfung

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

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Das Ablegen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.

Die Fischerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde der Stadt Bottrop zweimal jährlich (April, November) durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, in dem u.a. Fragen aus den Gebieten "Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde" zu beantworten sind.
Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das notwendige Zubehör hinzuzufügen.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 13. Lebensjahres
  • Ständiger Wohnsitz in Bottrop
    (Alle Personen, welche Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Bottrop haben, können sich ab 2024 nicht mehr für die Fischerprüfungen anmelden)

Zuständig für die Anmeldung zur Fischerprüfung:
Bürgerbüro Bottrop und Bürgerbüro Kirchhellen

Die Fischerprüfung im April 2026 wird am 17. und 18.04.2026 stattfinden.
Anmeldebeginn: ab 17.02.2026, Anmeldeschluss: 20.03.2026.

Die Fischerprüfung im November 2026 wird am 06. und 07.11.2026 stattfinden.
Anmeldestart ist der 07.09.2025 und Anmeldeschluss ist der 09.10.2026.

Informationen zum Vorbereitungslehrgang:
Sofern Sie die Fischerprüfung nicht in der Gemeinde absolvieren möchten, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung von der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

In Bottrop wird diese Ausnahmegenehmigung in den Bürgerbüros in Bottrop und Kirchhellen ausgestellt.

Allgemeine Informationen
Der/die zuständige Ansprechpartner/in im Fachbereich Recht und Ordnung (30/2) - Sicherheit und Ordnung -