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Fischerprüfung

Dienstleistung des Fachbereichs Recht und Ordnung

Beschreibung

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Das Ablegen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines.

Die Fischerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde der Stadt Bottrop zweimal jährlich (April, November) durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil, in dem u.a. Fragen aus den Gebieten "Allgemeine und spezielle Fischkunde, Gewässerkunde und Fischhege, Natur- und Tierschutz, Gerätekunde und Gesetzeskunde" zu beantworten sind.
Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das notwendige Zubehör hinzuzufügen.

Voraussetzungen:

  • Vollendung des 13. Lebensjahres
  • Ständiger Wohnsitz in Bottrop
    (Alle Personen, welche Ihren ständigen Wohnsitz außerhalb von Bottrop haben, können sich ab 2024 nicht mehr für die Fischerprüfungen anmelden)

Zuständig für die Anmeldung zur Fischerprüfung:
Bürgerbüro Bottrop und Bürgerbüro Kirchhellen

Die Fischerprüfung wird am 26. und 27. April 2024 (Anmeldebeginn: ab 24.02.2024, Anmeldeschluss: 02.04.2024) und am 15. und 16. November 2024 (Anmeldebeginn: ab 14.09.2024, Anmeldeschluss: 18.10.2024) in der Aula/Mensa der Willy-Brand-Schule stattfinden.

Informationen zum Vorbereitungslehrgang:
Sofern Sie die Fischerprüfung nicht in der Gemeinde absolvieren möchten, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung von der Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben.

In Bottrop wird diese Ausnahmegenehmigung in den Bürgerbüros in Bottrop und Kirchhellen ausgestellt.

Allgemeine Informationen
Der/die zuständige Ansprechpartner/in im Fachbereich Recht und Ordnung (30/2) - Sicherheit und Ordnung -.

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