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Gleichstellungsstelle

Beschreibung

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Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern – verankert im Grundgesetz – erfordert den Abbau bestehender Benachteiligung und die Erreichung von Chancengleichheit in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen.

Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte hat die Aufgabe, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der öffentlichen Verwaltung und auf kommunaler Ebene beizutragen. Grundlage ihrer Arbeit ist das Landesgleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (LGG NRW). Die Gemeindeordnung (GO NRW) beinhaltet Regelungen zur Bestellung von Gleichstellungsbeauftragten.

Bereits 1988 hat die Stadt Bottrop eine Gleichstellungsstelle eingerichtet, die gleichstellungsrelevante Themen innerhalb und außerhalb der Verwaltung verfolgt.

Ziel ist es, Benachteiligungen von Frauen und Männern aufzuzeigen, Lösungsmöglichkeiten durch Strategien, Konzepte und Maßnahmen zu entwickeln und darauf hinzuwirken, dass der Verfassungsauftrag in allen Lebensbereichen erreicht wird.

Die Gleichstellung der Geschlechter ist auch eine besondere Aufgabe aller Dienstkräfte mit Leitungsfunktion innerhalb der Kommunalverwaltung. Daher wird die Gleichstellungsbeauftragte von allen Fachämtern und Fachbereichen bei ihrer Aufgabenwahrnehmung unterstützt.

So vielfältig wie die verschiedenen Benachteiligungen in den jeweiligen Lebensbereichen, so unterschiedlich sind auch die Themen der Gleichstellungsstelle. Die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen auf Grundlage des LGG NRW bei den Frauen.

Die Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Bottrop engagiert sich für Geschlechtergerechtigkeit, zum Beispiel:

  • für den Abbau tradierter Rollenbilder
  • eine geschlechtergerechte Berufswahlorientierung
  • für mehr Frauen in Politik und in Führungsebenen
  • gegen Gewalt an Frauen, Männern und Kindern

Ziele und Aufgaben werden auf verschiedenen Ebenen verfolgt. Die Gleichstellungsbeauftragte

  • initiiert eigene Maßnahmen und Projekte
  • unterstützt und begleitet Maßnahmen in internen und externen Arbeitskreisen und Gremien
  • vernetzt Beratungseinrichtungen, Vereine, Frauenverbände, Initiativen
  • pflegt Kontakte und Kooperationen zu Menschen und Institutionen, die Chancengleichheit zu ihrem Thema machen
  • bietet Seminare und Veranstaltungen an
  • steht Frauen und Männern für gleichstellungsrelevante Fragen zur Verfügung
  • unterstützt von Gewalt betroffene Personen
  • leistet eigenständige Öffentlichkeitsarbeit 

Darüber hinaus unterstützt sie ihre Dienststelle bei allen gleichstellungsrelevanten sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen.

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