Für die Wahlvorschläge müssen Formblätter verwendet werden, die das Wahlamt (Öffnet in einem neuen Tab) bereithält.
Jeder Wahlvorschlag muss
- Vor- und Familiennamen, die Staatsangehörigkeit, das Geburtsdatum, den Beruf und die Anschrift der Hauptwohnung der Wahlbewerber:innen enthalten;
- als „Listenwahlvorschlag“ oder als „Einzelbewerber“ gekennzeichnet und mit einer Bezeichnung des Wahlvorschlages versehen sein. Fehlt diese, tritt ersatzweise der Name des ersten Bewerbers / der ersten Bewerberin an die Stelle der Wahlvorschlagsbezeichnung.
In jedem Wahlvorschlag sollen eine Vertrauensperson und eine stellvertretende Vertrauensperson bezeichnet sein.
Weiterhin ist zu beachten:
- der Wahlvorschlag muss von 10 Wahlberechtigten des Wahlgebiets unterstützt sein;
- Unterschriften sind eigenhändig und handschriftlich abzugeben;
- Jede wahlberechtigte Person darf mit ihrer Unterschrift nur einen Wahlvorschlag unterstützen;
- Mehrfachunterstützungen für verschiedene Wahlvorschläge sind bei allen Wahlvorschlägen ungültig;
- die Unterzeichner:innen müssen deutlich lesbar, persönlich und handschriftlich Vornamen und Familiennamen, Geburtsdatum und Anschrift der Hauptwohnung angeben;
- die Unterstützung eines Wahlvorschlages durch die wahlberechtigten Bewerber:innen ist zulässig.
Bei einem Listenwahlvorschlag muss die Gruppe einen Vorstand besitzen, der nach demokratischen Grundsätzen gewählt worden ist. Die Benennung und Aufstellung der sich Bewerbenden muss nach demokratischen Grundsätzen erfolgen.
Der eingereichte Listenvorschlag muss von der Leitung der Gruppe unterzeichnet sein.