Die allgemeine Sozialberatung ist eine erste Anlaufstelle für ratsuchende Menschen, die keiner spezialisierten Fachberatung zugeordnet werden können und Beratungsbedarf haben. In der Beratung entwickelt die Beraterin gemeinsam mit der Klient:in bedarfsorientierte Lösungen.
Die Beratungsschwerpunkte lagen im Jahr 2024 in der sozialrechtlichen Beratung: ALG 1+2, Grundsicherung, Wohngeld, Rente und Sozialhilfe. Die Klient:innen benötigten überwiegend Hilfe ihre sozialrechtlichen Ansprüche beim jeweiligen Leistungsträger durchzusetzen.