Mehrsprachige Infos zum Thema Aufenthaltserlaubnis
nach § 28 Abs. 1 AufenthG
Viele Menschen leben seit Jahren in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel durch die Ehe mit einem/r deutschen Partner/in oder wegen eines Kindes mit deutscher Staatsbürgerschaft.
Wichtig zu wissen:
Bei einer Trennung oder wenn das Kind volljährig wird, kann die Verlängerung Ihres Aufenthaltstitels unsicher werden. Dadurch könnte auch Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland betroffen sein.
Was bedeutet das?
Wenn Sie keinen anderen Aufenthaltstitel bekommen können – z. B. durch eine Beschäftigung als Fachkraft oder eine Niederlassungserlaubnis – droht eine „Duldung“ oder sogar eine Aufforderung zur Ausreise.
Besonders betroffen sind Frauen, die über viele Jahre wegen der Kinderbetreuung nicht arbeiten konnten und dadurch ihren Lebensunterhalt aktuell nicht selbst sichern können.
Was können Sie tun?
Prüfen Sie Ihre Situation rechtzeitig bei der Ausländerbehörde. Holen Sie sich frühzeitig Unterstützung und Beratung!
Das KIM (Kommunales Integrationsmanagement) kann Sie beraten und bei der Suche nach Lösungen helfen.
Melden Sie sich bei uns – wir sind für Sie da!
Kommunales Integrationsmanagement (KIM)
Kontakt
Tel.: 02041 703903
E-Mail-Adresse: KIMbottropde
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