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Unterstützung Familien und Kinder

Schon im klassischen Familienmodell ist die Organisation des Familienlebens meist ein hoher logistischer Abstimmungsaufwand. Kommen dazu noch Familienkonstellationen wie allein- oder getrennterziehend stehen die meisten Betroffenen Eltern oder Erziehungsberechtigten von Kindern mit Behinderung oder einer chronischen Erkrankung vor weiteren Aufgaben. 

Neben den emotionalen, mentalen und zeitlichen Herausforderungen kommen auf betroffene Eltern nicht selten auch finanziellen Herausforderungen zu. Dabei kann sich die finanzielle Mehrbelastung bereits vor der Geburt ergeben und ist nicht selten erheblicher als bei Eltern oder Erziehungsberechtigten nicht eingeschränkter Kinder.

Auf dieser Seite finden Sie hilfreiche Hinweise und Informationen für Eltern von Kindern mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen. 

Sie erhalten Informationen zu Rechten und Ansprüchen. Erfahren Sie mehr über die gesetzlichen Regelungen, die für Ihr Kind gelten, und welche Unterstützung Ihnen zusteht. Entdecken Sie verschiedene Programme und Angebote, die speziell auf die Bedürfnisse von Kindern mit Behinderungen zugeschnitten sind. Erhalten Sie Anregungen, wie Sie die Integration Ihres Kindes in Schule und Gesellschaft fördern können.

Familien vor Ort

Das Portal bietet für Familien in Bottrop eine Vielzahl an Angeboten für den familiären Alltag. Von Kinderwunsch und Schwangerschaft über Schule und Erziehung, Gesundheit und Freizeit bis hin zu Unterstützung in schwierigen Lebenslagen – das Portal deckt alle relevanten Lebensbereiche ab und umfasst bereits auch zahlreiche Leistungen der Stadtverwaltung wie Beratungsangebote, Kindertageseinrichtungen oder auch finanzielle Leistungen.

Eingliederungshilfe - Verfahrenslotse

Verfahrenslotsen beraten, begleiten und unterstützen junge Menschen mit (drohender) Behinderung sowie deren Familien bei der Verwirklichung der ihnen zustehenden Leistungen.

Familienpflegezeit und Pflegeunterstützungsgeld für Eltern

Hinreichende Informationen stellt das Bundesamt für Familien und zivilgesellschaftliche Aufgaben zur Verfügung.

Kur, Reha, Selbstfürsorge

Grad der Behinderung (GDB) + Schwerbehindertenausweis

Pflegegeld

Der Antrag auf Pflegegeld kann formlos bei der zuständigen Pflegekasse gestellt werden. Dies kann telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Die Pflegekasse ist in der Regel der Krankenkasse angegliedert. Für gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass sie sich an ihre Krankenkasse wenden können, um nach ihrer Pflegekasse zu fragen. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrem privaten Versicherungsunternehmen.

Weitere Ratgeber

Der Familienratgeber der Aktion Mensch stellt Informationen und Beratung vor Ort für Menschen mit Behinderung und ihre Familien bereit. Informationen können in Einfacher-, leichter und Gebärdensprache abgerufen werden.       

Der Rechtsratgeber „Mein Kind ist behindert – diese Hilfen gibt es“ des Bundesverbands für körper- und mehrfach behinderte Menschen e.V. vermittelt einen ersten Überblick über die Leistungen, die Menschen mit Behinderung zustehen. Die deutsche Version hat den Rechtsstand von Oktober 2023 und berücksichtigt bereits die Änderungen, die zum 1. Januar 2024 durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) in Kraft getreten sind.

Infoblatt "Rund um Schwangerschaft, Geburt und barrierefreie Kommunikation"

Das Kompetenzzentrum Selbstbestimmt Leben für Menschen mit Sinnesbehinderung (KSL-MSi-NRW) hat in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) NRW wichtige Informationen rund um Schwangerschaft, Geburt und barrierefreie Kommunikation für werdende Mütter mit Hörbehinderung zusammengestellt. Auf dieser Grundlage hat das KSL-MSi-NRW ein Infoblatt erstellt. Dieses wurde in Deutsche Gebärdensprache (DGS) übersetzt und mit Untertiteln versehen. Das Infoblatt bietet zahlreiche Informationen zu Themen wie Schwangerschaft, Geburtsvorbereitung, Kostenübernahme für Gebärdensprachdolmetschende sowie zur Organisation von Dolmetscher*inneneinsätzen.