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Schwerbehinderten-Ausweis

Beschreibung

Beschreibung

Behinderten Menschen stehen bestimmte Rechte und Nachteilsausgleiche zu, die sich nicht nur aus dem Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch, sondern auch aus vielen anderen Vorschriften ergeben.

Diese Nachteilsausgleiche werden in Form von besonderen Schutzrechten und Leistungsansprüchen gewährt. Sie haben den Zweck, berufliche, wirtschaftliche und soziale Nachteile, die jemand durch seine Behinderung erleidet, auszugleichen.

Um die Schwerbehinderteneigenschaft nachweisen zu können, benötigen Sie einen Ausweis. Die Aufgabe „Schwerbehindertenrecht" für die Bürger/innen der Stadt Bottrop wird durch die Stadt Gelsenkirchen, Referat 50 -Soziales-, Vattmannstr. 2 - 8, 45879 Gelsenkirchen, wahrgenommen.

Schwerbehindertenanträge können dort telefonisch angefordert werden. Außerdem erhalten Sie dort zu den verschiedenen Themen weitere Informationen.

Das Referat 50 -Soziales- ist während der nachfolgend aufgeführten Öffnungszeiten telefonisch wie folgt zu erreichen:

Allgemeine Fragen, Erst- und Änderungsanträge: 0209/1692022
Widersprüche und Nachprüfungen: 0209/1692055

Öffnungszeiten im Servicebüro, Zi. 5:

Montag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
13:30 Uhr bis 15:30 Uhr

Dienstag und Donnerstag
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch und Freitag
geschlossen

Den amtlichen Antragsvordruck erhalten Sie jedoch auch kostenlos in den Bürgerbüros Bottrop und Kirchhellen, wo auch weitere Informationsbroschüren für Sie bereit liegen.

Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die entsprechenden Antragsvordrucke unter: "Bezirksregierung Münster" (Downloads und Links) herunterzuladen oder den Antrag online zu stellen.

Hinweise:
 
Verlängerung von Schwerbehindertenausweisen (bisherige Papierausweise) 
Sollte Ihr Schwerbehindertenausweis abgelaufen sein, kann eine Verlängerung auch in den Bürgerbüros Bottrop und Kirchhellen erfolgen, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei sein sollte.
 
 
Neuausstellung nicht mehr verlängerbarer Schwerbehindertenausweise 
Neue Schwerbehindertenausweise werden nur noch im Scheckkartenformat ausgestellt. Entsprechende Anträge können in den Bürgerbüros Bottrop und Kirchhellen gestellt werden. Dazu werden ein aktuelles farbiges Lichtbild im Passbildformat sowie Ihr bisheriger Ausweis benötigt.
 
 
Umtausch noch gültiger Schwerbehindertenausweise (bisherige Papierausweise) 
Bisher ausgestellte Schwerbehindertenausweise behalten ihre Gültigkeit und können verlängert werden, solange ein freies Feld für die Verlängerung zur Verfügung steht.
Sie können jedoch auch vorher bereits einen Umtausch in das Scheckkartenformat veranlassen. Entsprechende Anträge wären in den Bürgerbüros Bottrop bzw. Kirchhellen zu stellen. Dazu werden ein aktuelles farbiges Lichtbild im Passbildformat sowie Ihr bisheriger Ausweis benötigt.
Schriftlicher Antrag
Möchten Sie einen der obigen Anträge in schriftlicher Form direkt an die Stadt Gelsenkirchen, Referat 50 -Soziales- senden, so können sie den Antragsvordruck der Stadt Gelsenkirchen benutzen. Unter "Downloads/Links" finden Sie die entsprechende Internetseite der Stadt Gelsenkirchen mit dem Antragsvordruck.

Verlust des Schwerbehindertenausweises
Bei Verlust kann unter Vorlage folgender Unterlagen ein neuer Ausweis beantragt werden:
  • Lichtbild
  • Personalausweis
  • Bewilligungsbescheid des Referates für Soziales der Stadt Gelsenkirchen.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. 

Grundsätzlich ist eine Vorsprache im Bürgerbüro Bottrop nur nach vorheriger Terminabsprache/-reservierung möglich.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde

Generalschlüssel/Euroschlüssel für behindertengerechte Toilettenanlagen
 
Den universellen Schlüssel für alle Toiletten an bundesdeutschen Autobahnen und in vielen deutschen und europäischen Städten können Sie über den CBF? Club Behinderter und ihrer Freunde in Darmstadt und Umgebung e.V. bestellen:

Als Berechtigung für den besonderen Schlüssel gilt der deutsche Schwerbehindertenausweis, wenn die Merkzeichen aG, B, H, BL oder das Merkzeichen G mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 aufwärts enthalten ist. Eine formlose Beantragung des Euroschlüssels ist möglich beim

CBF Darmstadt e.V.
Pallaswiesenstr. 123a,
64293 Darmstadt
Telefon: (06151) 81 22 - 0
E-Mail:  infocbf-darmstadtde
 
Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Antrag plus Nachweis per Post an den CBF-Darmstadt e.V. zu senden.
Alternativ über das Online-Bestellformular
auf: www.cbf-da.de

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