Heimaufsicht
Örtlich zuständige Behörde nach dem Wohn- und Teilhabegesetz NRW („Heimaufsicht“)
Die WTG-Behörde Bottrop (ehemals Heimaufsicht) ist zentraler Ansprechpartner sowohl für pflegebedürftige und ältere Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die Wohn- und Betreuungsangebote nutzen, als auch für deren Angehörige und Betreuer*innen, Nutzer*innenbeiräte, Leistungsanbieter*innen und deren Beschäftigte.
Handlungsgrundlage ist das Wohn- und Teilhabegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (WTG). Dieses hat die Zielsetzung,
- die Rechte, die Würde, die Bedürfnisse und Interessen der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten zu schützen
- die Selbstbestimmung der Nutzer*innen zu wahren und zu fördern
Die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, die an die Leistungsanbieter*innen gestellt werden (z. B. notwendige Personalausstattung, bauliche Anforderungen, Organisation der Betreuung, Qualität der Pflege, der Betreuung und Versorgung, Wohnqualität), wird durch die WTG-Behörde überwacht.
Die WTG-Behörde
- berät Nutzer*innen, deren Angehörige und Betreuer*innen
- berät Nutzer*innenbeiräte, Vertrauenspersonen, Leistungsanbieter*innen und Beschäftigte
- moderiert bei Konflikten zwischen Leistungsanbieter*innen und Nutzer*innen
- nimmt Anregungen und Beschwerden entgegen
- führt unangekündigte anlassbezogene und regelmäßige Prüfungen der Wohn- und Betreuungsangebote nach dem WTG durch
Wohn- und Betreuungsangebote für ältere und/oder pflegebedürftige Menschen bzw. für Menschen mit Behinderung, die in den Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes
fallen, sind:
- Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot (Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für Menschen mit Behinderung)
- Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen (selbst- und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften)
- Angebote des Servicewohnen
- Ambulante Dienste
- Gasteinrichtungen (Hospize, Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen)
- Angebote zur Teilhabe am Arbeitsleben in Werkstätten für behinderte Menschen