2026/043 - Kommunale Pflegeplanung
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
über den festgestellten räumlichen Bedarf an zusätzlichen Plätzen in der
vollstationären Dauerpflege und solitären/separaten Kurzzeitpflege
Im Oktober 2014 wurde vom Landtag Nordrhein-Westfalen das GEPA NRW verabschiedet. Das GEPA umfasst das Alten- und Pflegegesetz (APG) sowie das Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Es regelt die wesentlichen Grundlagen für die Gestaltung der Pflege. In ihm ist auch die Pflegeplanung festgeschrieben, der die Kommunen in regelmäßigen Abständen nachkommen müssen.
Die Kommunen können die Pflegeplanung um eine verbindliche Bedarfsplanung erweitern. Die verbindliche Bedarfsplanung ist ein Planungsinstrument, das zur bedarfsabhängigen Förderung zusätzlicher teil- oder vollstationärer Pflegeplätze eingesetzt werden kann. Die Stadt Bottrop macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Die verbindliche Bedarfsplanung umfasst Analysen zur Bedarfsdeckung von vollstationären Dauerpflege-, Kurzzeit-, und Tagespflegeplätzen.
Im Rahmen der kommunalen Pflegeplanung aus dem Jahr 2021 mit der verbindlichen Bedarfsplanung bis 2024 wurde in Bottrop der ermittelte räumliche Bedarf an
80 zusätzlichen stationären Dauerpflegeplätzen ausschließlich in Kirchhellen (statistische Bezirke 71 – 74)
20 zusätzlichen solitären oder separaten Kurzzeitpflegeplätzen ausschließlich in Kirchhellen (statistische Bezirke 71 – 74)
bis dato noch nicht gedeckt.
Diese Bedarfe werden daher nachfolgend erneut im Rahmen einer Bedarfsausschreibung nach § 7 Abs. 1 und Abs. 6 des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen und § 27 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Alten- und Pflegegesetzes Nordrhein-Westfalen öffentlich bekannt gemacht. Sie ist im Internet unter
https://www.bottrop.de/soziales/pflege/artikel/Kommunale_Pflegeplanung.php
abrufbar und beim örtlichen Sozialhilfeträger in Druckform zu erhalten.
Bedarfsgerechte Konzeptionen der Trägerinnen und Träger müssen schriftlich und auf dem Postweg bis zum 30.11.2026 beim örtlichen Sozialhilfeträger eingegangen sein. Der Zuschlag zugunsten der am besten geeigneten Interessenbekundungen erfolgt durch einen Verwaltungsakt.
Kontaktpersonen:
Herr Sascha Borowiak (sascha.borowiakbottropde)
Herr Moritz Brunecker (moritz.bruneckerbottropde)
Bottrop, 23.07.2026
gez. Buschfeld
Oberbürgermeister