Inhalt anspringen
Ähnliche Inhalte
Suche

2024/017 - Entwurf des Lärmaktionsplanes

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Amtliche Bekanntmachung des Entwurfes des Lärmaktionsplans der 4. Stufe
gem. § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz der Stadt Bottrop
- öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG-

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) und den §§ 47 a-f Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Stadt Bottrop zur Erstellung von Lärmkarten und zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet. Im Rahmen einer 1. Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgte im Sommer 2023 eine öffentliche Auslegung des Ergebnisberichts der Umgebungslärmkartierung (4. Stufe). Der Öffentlichkeit wurde während der 1. Beteiligung die Möglichkeit eröffnet, schriftlich Stellung zu den Lärmkartierungsergebnissen zu nehmen sowie Hinweise und Anregungen zur Lärmaktionsplanung zu geben. Auf Grundlage der Ergebnisse der strategischen Lärmkarten und den ausgewerteten Stellungnahmen wurde der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) ausgearbeitet.

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes (4. Stufe) wird vom 19.03.2024 bis 16.04.2024 während der Dienststunden

Montag           08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Dienstag         08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

Mittwoch         08:30 – 12:30 Uhr

Donnerstag     08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 17:00 Uhr

Freitag             08:30 – 12:30 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr

im Kundenzentrum Bauen, Luise-Hensel-Straße 1, 46236 Bottrop zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt. Der Lärmaktionsplanentwurf ist außerdem auf der Internetseite der Stadt Bottrop unter der Adresse www.bottrop.de unter der Rubrik Klima, Umwelt, Natur – Vermeidung von Umgebungslärm

https://www.bottrop.de/klima-umwelt-natur/umgebungslaerm/index.php

einzusehen. Die amtliche Bekanntmachung kann unter der Adresse www.bottrop.de/rathaus/bekanntmachungen abgerufen werden.

Sie haben bis zum 17.04.2024 die Möglichkeit schriftlich – entweder postalisch an die Stadt Bottrop, Brakerstraße 74, 46238 Bottrop oder per E-Mail an lapbottropde – sich zum Lärmaktionsplanentwurf zu äußern. Sofern sich aus den Äußerungen Hinweise für erforderliche Änderungen ergeben, wird der Entwurf überarbeitet. Nach Ende des 2. Öffentlichkeitsverfahrens wird der Rat der Stadt abschließend einen Beschluss fassen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben.

Stadt Bottrop, den 14.03.2024

- Der Oberbürgermeister -

 

Cookies erleichtern die Bereitstellung von Diensten auf dieser Webseite. Mit der Nutzung der Dienste erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Stadt Bottrop Cookies verwendet. Weitere Informationen finden Sie unter dem nebenstehenden Link zum Datenschutz.

Datenschutz