Vermeidung von Umgebungslärm
Im Juni 2002 haben das Europäische Parlament und der Rat die „EU-Umgebungslärmrichtlinie“ erlassen.
Im Sinne dieser Richtlinie sind unter der Bezeichnung Umgebungslärm belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, zusammengefasst. Es handelt sich um Lärm, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie von Flächen mit bestimmten industriellen und gewerblichen Tätigkeiten ausgeht.
Lärm, den Personen in Wohnungen verursachen, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, in Verkehrsmitteln, Sport- und Freizeitlärm sowie Baulärm ist kein Lärm im Sinne der Umgebungslärmrichtlinie.
Mit der Umgebungslärmrichtlinie ist in den EU-Staaten ein gemeinsames Konzept zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm festgelegt worden. Durch Lärm verursachte Belästigungen und schädliche Auswirkungen sollen verhindert, vorhandene Belästigungen verringert werden.
Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, in ihren Gebieten regelmäßig Lärmkarten für Straßen, Schienenwege, Flughäfen und Gewerbe/Industrie zu erarbeiten und, soweit erforderlich, Lärmaktionspläne aufzustellen.
In Deutschland ist die Umgebungslärmrichtlinie im Jahr 2005 durch Ergänzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) um den sechsten Teil „Lärmminderungsplanung“ (§§ 47a bis 47f) in nationales Recht überführt worden.
Die Anforderungen an Lärmkarten wurden mit der 34. BImSchV konkretisiert.
Die Berechnungen für den Umgebungslärm sind separat für die einzelnen Schallquellen zu berechnen. Für Straßen, Schienenwege, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbe gibt es jeweils eigene Methoden.
Auf der Grundlage der jeweiligen Lärmkartierungen wurden die Lärmaktionspläne aufgestellt. Für die Schienenverkehrswege des Bundes wurde die Lärmaktionsplanung der 3. Stufe vom Eisenbahnbundesamt durchgeführt.
Die weiteren Schallquellen wurden für den "Ballungsraum Bottrop" durch die Stadtverwaltung Bottrop selbst betrachtet.
Die Lärmaktionspläne der 3. Stufe sind derzeitig abgeschlossen und die Maßnahmen befinden sich in der Umsetzung.
Die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung der 4. Stufe sind in der Vorbereitung.
Lärmkartierung
Mit der Lärmkartierung wird die Lärmsituation an den Hauptverkehrswegen und in den Ballungsräumen verdeutlicht.
Zur Erstellung der Lärmkarten werden vorgegebene, einheitliche Berechnungsverfahren angewandt (s.o.), Lärmmessungen werden nicht durchgeführt.
Die Lärmkartierung umfasst eine graphische Darstellung der Lärmsituation mit farbigen Isophonenbändern für die Lärmindizes LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) und LNight (Nacht-Lärmindex), tabellarische Angaben über die geschätzte Gesamtzahl der betroffenen Menschen in den Isophonenbändern, eine Beschreibung der Hauptlärmquellen und deren Umgebung sowie Angaben über durchgeführte und laufende Lärmaktionspläne und Lärmschutzprogramme.
Isophonen sind Linien gleichen Schalldrucks; durch Isophonenbänder wird hier ein 5 dB(A) umfassender Bereich dargestellt. Aufgrund der pauschalen Berechnungsweise sind die Ergebnisse der Lärmkartierung nicht gebäudescharf.
Der LDEN (Day, Evening, Night) ist ein gewichteter Mittelwert über zwölf Tagesstunden (von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr), vier Abendstunden (von 18.00 Uhr bis 22.00 Uhr) und acht Nachtstunden (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr). Die Abendstunden werden mit einem Zuschlag von 5 dB, die Nachtstunden mit einem Zuschlag von 10 dB gewichtet. Der energetisch gemittelte LNight betrifft nur die acht Nachtstunden.
Für die Beurteilung wird ein Zeitraum von einem Jahr zu Grunde gelegt. Berechnet werden die Pegel für eine Höhe von vier Metern über Grund.
Die Lärmbelastung durch Straßenverkehr ergibt sich aus der Anzahl der Kraftfahrzeuge, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche, der Fahrbahnbreite, der Steigung und dem Lkw-Anteil. Bei der Schallausbreitung werden die vorhandenen Schallschutzeinrichtungen, das Geländemodell sowie abschirmende Gebäude und Reflexionen berücksichtigt.
Die Lärmbelastung durch Schienenverkehr ergibt sich aus der Anzahl der Züge, der Zugart, der Zuglänge, der Geschwindigkeit, der Taktfrequenz, dem Aufbau des Gleisbettes, des Schienenzustandes sowie den topographischen und baulichen Gegebenheiten.
In einem fünfjährigen Rhytmus erfolgt eine Aktualisierung der Lärmkarten.
Ein direkter Vergleich der Werte der Lärmkartierung mit den in Deutschland verbindlich eingeführten Grenzwerten für die „Lärmvorsorge“ und „Lärmsanierung“ ist aufgrund unterschiedlicher Berechnungsverfahren nicht möglich.
Die Umgebungslärmrichtlinie wurde als EU-Recht zusätzlich eingeführt. Alle bisherigen deutschen Regelungen zum Schallschutz haben weiterhin ihre Gültigkeit und sind entsprechend anzuwenden.
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW hat Internetseiten mit umfangreichen Informationen zum Umgebungslärm eingerichtet. Unter dem Umgebungslärmportal (Öffnet in einem neuen Tab) können sich alle Bürgerinnen und Bürger ausführlich informieren. Hier ist es unter Angabe der Adresse jedem Bürger möglich, seine eigene Betroffenheit durch die verschiedenen Lärmquellen zu ermitteln. Darüber hinaus sind dort alle für Nordrhein-Westfalen vorliegenden Lärmkartierungen zu betrachten.
Im ersten Schritt (Stufe 1) waren bis zum 30. Juni 2007 Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern sowie für Hauptverkehrsstraßen (Verkehrsaufkommen von mehr als sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr), Hauptschienenstrecken (Verkehrsaufkommen von mehr als 60.000 Zügen pro Jahr) und Großflughäfen (Verkehrsaufkommen von mehr als 50.000 Bewegungen pro Jahr) zu erarbeiten.
In Stufe 2 wurde die Lärmkartierung auf Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, auf Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr und Hauptschienenstrecken mit mehr als 30.000 Zügen pro Jahr ausgedehnt. Die Frist für diese Kartierung endete am 30. Juni 2012. Zu den Ballungsräumen der Stufe 2 zählte auch die Stadt Bottrop.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 wurden auf den Internetseiten der Stadt Bottrop veröffentlicht, außerdem waren sie auch auf dem Umgebungslärmportal (Öffnet in einem neuen Tab) einzusehen. Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bottrop waren aufgerufen, sich mit Vorschlägen zur Lärmminderung in den betroffenen Bereichen an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Hierzu wurde eigens eine E-Mail-Adresse eingerichtet; diese nutzten etwa 30 Bürgerinnen und Bürger. Darüber hinaus haben sich Bürger persönlich, telefonisch und auf dem Postweg aktiv an einer Lärmminderungsplanung beteiligt.
Die Lärmkartierung der Stufe 3 für den Ballungsraum Bottrop, für die Hauptverkehrsstraßen und bestimmte Industrie-/Gewerbebetriebe in Bottrop erfolgte fristgerecht bis zum 30. Juni 2017. Die Ergebnisse sind dem Umweltministerium NRW mitgeteilt worden. Mit nachfolgenden Links können die Ergebnisse für den Tag-Abend-Nacht-Zeitraum und den Nachtzeitraum angesehen werden, außerdem sind sie unter www.umgebungslaerm.nrw.de veröffentlicht.
Während die Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Straßen, nicht Bundesbahn eigene Schienenstrecken und bestimmte Industrieanlagen von der Stadt Bottrop kartiert wurden, war für die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken des Bundes das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Die Ergebnisse für die Haupteisenbahnstrecken sind zudem im Internet unter „EBA-Lärmkartierung“ dargestellt.
Zum Zeitpunkt der Kartierung lagen dem Eisenbahn-Bundesamt allerdings noch nicht die Lage und technischen Daten der in 2016 und 2017 im Rahmen der Lärmsanierung entlang von Schienenstrecken in Bottrop errichteten Schallschutzwände vor. Diese sind bei der Kartierung 2017 demnach noch nicht berücksichtigt; es stellt sich somit eine Immissionssituation ohne Lärmschutzwände dar. Das Eisenbahn-Bundesamt geht davon aus, dass die Deutsche Bahn die Daten zu den Lärmschutzeinrichtungen bis zur Kartierung 2022 übermittelt hat.
In der 4. Stufe, in der die Lärmkartierung bis zum 30. Juni 2022 erfolgen muss, wird ein neues Berechnungsverfahren angewendet. Es handelt sich um ein für alle EU-Mitgliedsstaaten einheitliches Verfahren, welches die derzeit geltenden nationalen vorläufigen Verfahren ablöst. Diese EU-weit harmonisierten Lärmberechnungsmethoden (CNOSSOS–EU = Common NOise aSSessment methOdS in Europe) für alle zu betrachtenden Lärmquellen werden in Deutschland ab 31.12.2018 eingeführt.
Damit wird eine komplette Neuberechnung aller Lärmkarten auch in Deutschland erforderlich.
Bei Interesse an den Ergebnissen der Lärmkartierung in Europa können Sie sich unter dem nachfolgenden link (in Englisch) - Noise Observation and Information Service für Europe - einen Überblick verschaffen.
Karten-Download Lärmkartierung 2017
- Straßen - Mittelungspegel für die Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr in dB(A)PDF-Datei11,00 MB
- Straßen - Mittelungspegel für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr in dB(A)PDF-Datei10,65 MB
- Schienen - Gleisstrecken der RBH Logistics GmbH - Mittelungspegel für die Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr in dB(A)PDF-Datei3,00 MB
- Schienen - Gleisstrecken der RBH Logistics GmbH - Mittelungspegel für die Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr in dB(A)PDF-Datei2,95 MB
- Gewerbe Innenstadt LdenPDF-Datei2,33 MB
- Gewerbe Innenstadt LnightPDF-Datei2,31 MB
- Gewerbe Bottrop-Welheim LdenPDF-Datei3,24 MB
- Gewerbe Bottrop-Welheim LnightPDF-Datei3,24 MB
- Gewerbe Kirchhellen LdenPDF-Datei2,06 MB
- Gewerbe Kirchhellen LnightPDF-Datei2,06 MB
Lärmaktionsplanung
Die Mitgliedsstaaten der EU sollen mit der Lärmkartierung einen Überblick über die vorhandene Lärmsituation erhalten und sich mit der Lärmaktionsplanung überlegen, wie eine Verbesserung dieser Situation erreicht werden kann.
Die EU- Umgebungslärmrichtlinie sieht vor, dass für Bereiche, in denen belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien auftreten, Aktionspläne aufgestellt werden. Mit dem Lärmaktionsplan soll eine flächendeckende Lärmminderung erreicht werden.
Ein Aktionsplan ist ein strategisches Planwerk, um Ziele, Strategien und Maßnahmen zur Lärmminderung und zum Schutz ruhiger Gebiete zu formulieren. Der Lärmaktionsplan umfasst die Bewertungen der Lärmsituation, eine generelle Darstellung von Lärmminderungsmaßnahmen und eine Erläuterung der vorhandenen und geplanten Lärmminderungsmaßnahmen.
Die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist Aufgabe der Gemeinden. Das Ministerium für Umwelt und Natur, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen gab im Februar 2008 Hinweise zur Lärmaktionsplanung in einem Runderlass, um die Kommunen bei der Lärmaktionsplanung zu unterstützen.
Neben einer Verbesserung der Lärmsituation wirkt sich ein Lärmaktionsplan auch positiv auf Gesundheit, Wohn- und Lebensqualität, Immobilienwerte, Aufenthaltsqualität im Freien, Luftqualität, Verkehrssicherheit, kleinklimatische Verhältnisse und die Attraktivität der Gemeinde aus.
Als Auslösewert für die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist in Nordrhein-Westfalen ein Tag-Abend-Nacht-Index LDEN von 70 dB(A) und ein Nachtindex LNight von 60 dB(A) festgelegt worden.
Die Weltgesundheitsorganisation WHO und die Europäische Umweltagentur EEA haben sich, wie auch das Umweltbundesamt, verstärkt mit den Wirkungen von Lärm beschäftigt. Zur Vermeidung gesundheitlicher Beeinträchtigungen empfiehlt das Umweltbundesamt als Auslösekriterium für die Lärmaktionsplanung einen L DEN von 65 dB(A) und einen L Night von 55 dB(A). Oberhalb von 55 dB(A) in der Nacht wird die Belastung zunehmend als gesundheitlich bedenklich angesehen.
Über das Internet sowie die Presse sind die Bürgerinnen und Bürger über die erforderliche Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Bottrop informiert worden.
Der Lärmaktionsplan wurde von einem externen Gutachterbüro - LK Argus GmbH aus Kassel - in Zusammenarbeit mit den Fachämtern der Stadt Bottrop und unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange erarbeitet.
Ein Entwurf des Lärmaktionsplanes war 2017 erstmals in den politischen Gremien behandelt worden. Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz hatte am 22. Juni 2017 die Stadtverwaltung mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beauftragt.
In der Presse und auf den Internetseiten der Stadt Bottrop wurde ausführlich auf die Lärmaktionsplanung hingewiesen. Die Internetbeteiligung war ab Juli 2017 möglich. In der Zeit vom 01. August bis 08. September 2017 erfolgte die Offenlage des Entwurfes im Kundenzentrum Bauen sowie in der Bezirksvertretung Kirchhellen.
Vorschläge zur Lärmminderung konnten per E-Mail, persönlich, telefonisch und formlos auf dem Postwege sowie mit Hilfe eines Formblattes abgegeben werden.
Es gingen insgesamt 37 Maßnahmenvorschläge aus der Bevölkerung sowie 15 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange ein. Diese Beiträge sind dem LAP als Anlage 5 und 7 beigefügt; zu jedem Beitrag wurde von der Stadtverwaltung fachlich Stellung bezogen.
Im Rahmen eines zentralen Bürgerforums am 06. September 2017 sind weitere Anregungen und Wünsche zur Lärmminderung aufgenommen und die Vorschläge des Gutachterbüros diskutiert worden. Das Lärmforum ist dokumentiert durch die Anlage 6.
Mit dem Lärmaktionsplan, der auf Basis der aktualisierten Ergebnisse der Lärmkartierung 2012 erstellt wurde, soll eine deutliche Verbesserung der Lärmsituation für die Bevölkerung erreicht werden. Um der Gefahr von Gesundheitsbeeinträchtigungen entgegen zu wirken, sind die o.g. Werte für gesundheitliche Beeinträchtigung ebenfalls in die Lärmaktionsplanung für die Stadt Bottrop einbezogen worden.
Der Lärmaktionsplan umfasst, neben einer Analyse des Umgebungslärms, die Ermittlung besonders betroffener Bereiche, die Auswertung weiterer vorhandener Planungen der Stadt, eine allgemeine Darstellung möglicher Lärmminderungsmaßnahmen und die Auflistung der konkreten Maßnahmenvorschläge in Bottrop.
Grundsätzlich kommen zur Reduzierung bzw. Beseitigung des Lärms verschiedene Maßnahmen in Betracht. Einflussmöglichkeiten sind etwa durch bauliche (Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge, Errichtung von Schallschutzwänden, Umgestaltung der Fahrbahn u.a.), straßenverkehrsrechtliche (Geschwindigkeitsreduzierung, Lkw-Nachtfahrverbote), planerische (Auflagen zum Lärmschutz in Bebauungsplänen, Schließung von Baulücken u.a.) Maßnahmen gegeben. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen ist „in das Ermessen“ der zuständigen Behörden gestellt.
Im Lärmaktionsplan der Stadt Bottrop sind 62 Maßnahmenbereiche aufgeführt, die der Priorität 1 bis 3 zugeordnet wurden.
Eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für bestimmte Streckenabschnitte, der Einbau eines lärmarmen Fahrbahnbelages, Nachtfahrverbote für Lkw, die Neuorganisation des Straßenraumes etc. sind Vorschläge, um an hoch belasteten Straßen in Bottrop eine Reduzierung der Verkehrslärmimmissionen zu erreichen. Die Vorschläge zur Lärmminderung in Bottrop werden in Anlage 3 aufgelistet.
Der nach der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellte Lärmaktionsplan ist im März und April 2018 in den politischen Gremien behandelt und abschließend am 24. April 2018 vom Rat der Stadt Bottrop beschlossen worden.
Die im aktuellen Lärmaktionsplan aufgeführten Maßnahmenbereiche sind auch für die Kartierungsergebnisse der Stufe 3 (2017) gültig.
Ein Zeithorizont für die Umsetzung der Maßnahmen wird weder im Bundes-Immissionsschutzgesetz noch in der EU-Umgebungslärmrichtlinie festgelegt.
Der Lärmaktionsplan ist alle fünf Jahre nach dem Zeitpunkt der Aufstellung zu überprüfen und, falls erforderlich, zu überarbeiten.
Verwaltungsintern werden die im Lärmaktionsplan genannten Maßnahmen, insbesondere zur Geschwindigkeitsreduzierung, im Einzelnen geprüft und den politischen Gremien dann zur Entscheidung vorgelegt. Eine Arbeitsgruppe wird die Umsetzung der Maßnahmen koordinieren.
Die Lärmaktionsplanung ist ein dynamischer, stetig fortschreitender Prozess, keine nur einmalige Auflistung möglicher Maßnahmen. Ein langfristiges Handlungskonzept soll entwickelt werden.
Für die Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken des Bundes ist das Eisenbahn-Bundesamt zuständig. Alle Informationen zur Lärmaktionsplanung an diesen Strecken sind unter „EBA-Lärmaktionsplanung“ im Internet verfügbar.
Verbindlichkeit des Lärmaktionsplanes
Der Lärmaktionsplan stellt keine eigenständige Rechtsgrundlage für die Anordnung von Lärmminderungsmaßnahmen dar. Diese können nur umgesetzt werden, wenn sie nach dem Fachrecht zulässig sind. Für die öffentliche Verwaltung ist der Lärmaktionsplan insofern verbindlich, dass sie bei planungsrechtlichen Festlegungen die Aussagen des Lärmaktionsplanes bei der Abwägung verschiedener Belange zu berücksichtigen hat.
Sie kann bei dieser Abwägung anderen Belangen eine größere Bedeutung zumessen als dem Belang des Lärmschutzes.
Der Lärmaktionsplan begründet kein Anrecht der Bürgerinnen und Bürger auf Umsetzung einer bestimmten Maßnahme. Aus der Regelung der Lärmminderungsplanung in den §§ 47 a ff BImSchG ergeben sich nach Ansicht des Bundes-Verwaltungsgerichtes keine Schutzansprüche einzelner Immissionsbetroffener.
Ruhige Gebiete
Ziel der Lärmaktionsplanung ist nicht nur die Bekämpfung des Lärms in lauten Gebieten, sondern als Vorsorgemaßnahme auch die Festlegung ruhiger Gebiete, um diese vor einer Zunahme von Lärm zu schützen.
Verbindlich vorgegebene Auswahlkriterien für ruhige Gebiete gibt es bislang nicht, auch werden keine konkreten Schwellenwerte genannt.
In den Städten sollen dies - zumindest im Vergleich zur Umgebung - relativ ruhige Bereiche sein, die der Erholung der Bevölkerung dienen. Ruhige Gebiete verbessern die Aufenthaltsqualität in Städten .
Mit der Festsetzung als ruhiges Gebiet wird das entsprechende Gebiet gewissermaßen markiert, der Belang der zu schützenden Ruhe ist bei weiteren Planungen auch anderer Planungsträger zu berücksichtigen.
In Bottrop sind sieben ruhige Gebiete mit sehr ruhiger Kernfläche (z.B. Kirchheller Heide, Torfvenn/Rehrbach) und sechs ruhige siedlungsnahe Erholungsflächen (z.B. Stadtpark, Am Vorthbach) festgesetzt worden.
Lärmaktionsplan der 2. Stufe
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe wurde im Januar 2018 fertiggestellt.
Mit der Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde die Lärmaktionsplanung weiter fortgeschrieben. In dem Textteil zum Lärmaktionsplan sind jedoch umfangreiche Beschreibungen auch zum zu den rechtlichen Grundlagen, Zuständigkeiten etc. ergänzend enthalten.
Deshalb wird zur Information an dieser Stelle auch der Lärmaktionsplan der 2. Stufe noch einmal als Download-Link zur Verfügung gestellt.
In Kürze werden auch Erläuterungen zum Lärmaktionsplan der 3. Stufe als Ergänzung zur Verfügung gestellt.
Der Lärmaktionsplan der 2. Stufe steht hier als Download (PDF-Dateien) zur Verfügung:
Lärmaktionsplan der 3. Stufe - erste Offenlage
Die erste Stufe der öffentlichen Beteiligung ist inzwischen abgeschlossen. Vielen Dank für die zahlreichen Gespräche die wir mit Ihnen führen durften und Emails die bei uns eingegangen sind. Mit viel Engagement haben viele Bürgerinnen und Bürger sehr detailliert Ihre Lärmsituation vor Ort beschrieben und uns viele zusätzliche Einblicke verschafft.
Einige der von Ihnen angesprochene Themen sind nicht direkt Gegenstand der Lärmaktionsplanung entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie, die Informationen werden aber dennoch mit in den Arbeitskreis Lärmaktionsplan genommen. Der Arbeitskreis, dass sind die zuständigen Vertreter aus den einzelnen Fachbereichen wie z.B. die Verkehrsplanung, das Straßenverkehrsamt, der Fachbereich Tiefbau, der Fachbereich Umwelt und Grün und viele mehr..
Ihre Anregungen wurden durchgesehen und geprüft, ob sie mit in den Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplanes der 3. Stufe aufgenommen werden können. Ihre eingegangenen schriftlichen Anregungen werden anonymisiert als Anlage mit in den Lärmaktionplan aufgenommen.
Die Möglichkeit der öffentlichen Beteiligung endete am Montag, den 30. März 2020. Leider bietet die Corona-Pandemie keine Möglichkeit mehr noch einmal gemeinsam in großer Runde zu diskutieren. Die Abschlussveranstaltung in großer Runde am 18. Juni 2020 wird auch verschoben. Es ist geplant worden erst für Ende 2021 eine Informationsveranstaltung durchzuführen. Wir hoffen, dass bis dahin die Situation im Bereich des öffentlichen Lebens wieder in gewohnter Form mit großen Veranstaltungen möglich ist und wünschen Ihnen weiterhin: Bleiben Sie Gesund!
Bitte beachten Sie die Termine zur zweiten öffentlichen Beteiligung im nachfolgenden Punkt!
Schöne Grüße,
Ihr Lärmaktionsplanteam!
Lärmaktionsplan der 3. Stufe - zweite Offenlage
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan wurde für 3 Wochen online gestellt
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie sieht die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erstellung der Lärmaktionspläne in 2 Stufen vor.
Eine erste Öffentlichkeitsbeteiligung hatte hierzu bereits im Februar/ März 2020 stattgefunden.
Viele der Bürgeranregungen waren bereits in den aktuellen Entwurf zum Lärmaktionsplan eingeflossen. Vielen Dank noch mal für die Beteiligung an dieser Stelle und Ihr Interesse!
Alle Anregungen sollten dann, sofern Sie schriftlich bis zum 21.05.2020 vorlagen, auch anonymisiert, als Anlage an den Lärmaktionsplan aufgenommen werden. Da eine neue Öffentlichkeitsbeteiligung möglich war, wurden erst nach der abgelaufenen Einwendungsfrist zum aufgestellten Lärmaktionsplan alle Einwendungen zusammengefaßt.
Es bestand die Möglichkeit die Anregungen per E-Mail an LAPbottropde zu senden, oder schriftlich zu Händen von Frau Jacob, Fachbereich Umwelt und Grün (68/2), Brakerstr. 74, 46238 Bottrop.
Die Einsendungen waren möglich bis Ende Mai 2020.
Da nicht alle Bürger die Möglichkeit hatten, sich im Internet zu informieren und die Dateien Online einzusehen, wir aber mit der Corona-Pandemie keine öffentliche Auslegung der Planunterlagen machen konnten, wie bei der 1. Beteiligungsrunde, haben wir darum gebeten sich telefonisch oder per Email bei uns zu melden.
Zu Rückfragen standen wir Ihnen in deisem Zeitraum auch telefonisch zur Verfügung unter 02041 70-3731 oder per Fax an 02041 70-53731.
Nachstehend stand der Entwurf zum Lärmaktionsplan Stufe 3 als PDF-Download zur Verfügung.
Lärmaktionsplan der 3. Stufe - Fertigstellung und Umsetzung
In einem 2 stufigen Beteiligungsverfahren hatten Sie die Möglichkeit sich an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen. Des Weiteren wurden die Träger öffentlicher Belange eingebunden in die Planung.
Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde inzwischen fertig gestellt und am 25.06.2020 vom Rat der Stadt Bottrop mehrheitlich beschlossen.
Die Maßnahmen sehen im Wesentlichen einen Umsetzungszeitraum bis Ende 2022/2023 vor. Maßnahmen die in diesem Zeitraum nicht umgesetzt werden können, da z.B. eine längere Vorplanung erforderlich ist oder eine stufenweise Umsetzung und Untersuchung sind in diesem Lärmaktionsplan der 3. Stufe entsprechend zunächst nicht als konkrete Maßnahme eingeflossen. Die Lärmaktionsplanung ist jedoch ein ständiger Prozess. Diese Maßnahmen werden dann erst im Rahmen der Lärmaktionsplanung der nächsten Stufe thematisiert.
Für den Herbst 2021 ist ein gemeinsamer Bürgertermin geplant. In welcher Form, dass wird dann kurzfristig festgelegt.
Einige Maßnahmen des Lärmaktionsplanes stehen kurz vor der Umsetzung, andere Maßnahmen benötigen eine längere Bearbeitungs- und Umsetzungszeit. Die Informationen werden Ihnen über Pressemitteilung bekannt gemacht.
Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe steht hier als Download (PDF-Dateien) zur Verfügung:
- Lärmaktionsplan 3. Stufe - TextteilPDF-Datei8,08 MB
- Lärmaktionsplan Stufe 3 - Anlage 1 (Öffentlichkeitsbeteiligung 02/03. 2020 und 05.2020)PDF-Datei1,56 MB
- Lärmaktionsplan Stufe 3 - Anlage 2 (einzelne Stellungnahmen in vollständiger Version)PDF-Datei1,57 MB
- Lärmaktionsplan Stufe 3 - Anlage 3 (Öffentlichkeitsbeteiligung und TOeB 05.06. 2020))PDF-Datei3,35 MB
- Lärmaktionsplan Stufe 3 - Anlage 4 (einzelne Stellungnahmen TOeB in vollständiger Version)PDF-Datei2,24 MB
- Lärmaktionsplan Stufe 3 - KartenanhangPDF-Datei57,07 MB
- Lärmaktionsplan Stufe 3 - Ratsbeschluss vom 25.06.2020PDF-Datei291,52 kB
Lärmaktionsplanung - ONLINE - Bürgerveranstaltung vom 28.09.2021
Der Lärmaktionsplan der 3. Stufe wurde im Juni 2020 vom Rat der Stadt beschlossen. Damit wurden Lärmschutzmaßnahmen festgelegt für die nächsten Jahre.
Einzelne Maßnahmen wurden bereits realisiert. Über den aktuellen Stand der Lärmaktionsplanung wollten wir Sie gerne mit einer Bürgerveranstaltung informieren.
Im Rahmen unserer ONLINE Veranstaltung hat der Vorsitzende des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz, Herr Beicht, teilgenommen.
Zudem konnten Anregungen und offene Fragen mit Mitgliedern des Arbeitskreises Lärmaktionsplan diskutiert werden.
Es wurde auch ein Referent des Eisenbahnbundesamtes eingeladen, der über die aktuelle Lärmaktionsplanung der Schienenverkehrsstrecken in Bottrop berichtet hat.
Die Veranstaltung war für alle Interessierten Bürger und Bürgerinnen zugängig
Lärmaktionsplan der 4. Stufe - Öffentlichkeitsbeteiligung bis zum 16. Juni 2023
Erste Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Bottrop zur Lärmaktionsplanung der 4. Stufe
Die Frist für Ihre Beteiligung läuft im Zeitraum vom 26.04.2023 – 16.06.2023
Bitte senden Sie Ihre Anregungen an folgende Adresse: LAPbottropde
Bei konkreten Rückfragen können Sie sich direkt an den Fachbereich Umwelt und Grün wenden. Eine persönliche Rücksprache vor Ort beim Frachbereich Umwelt und Grün ist möglich, eine Terminabsprache im Vorfeld ist jedoch erforderlich.
Stadt Bottrop / Fachbereich Umwelt und Grün (68/2)
Andrea Jacob (Stellvertretend für den - Arbeitskreis Lärmaktionsplanung)
Brakerstrasse 74, 46238 Bottrop
E-Mail: andrea.jacobbottropde
Tel: 02041/70-3731
Die Lärmkartierung der 4. Stufe ist den Lärmkarten zu entnehmen.
Sie finden alle Lärmkarten nachfolgend in der Rubrik Lärmkartierung Stufe 4
Informationen zum Schienenverkehrslärm des Eisenbahnbundesamtes
Ablauf der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Schienenverkehrslärm:
Die Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) sieht zwei Beteiligungsphasen vor. In der ersten Phase vom 13. März 2023 bis 24. April 2023 können die Teilnehmenden über eine interaktive Kartenanwendung einen Ort angeben, an dem sie sich durch Schienenverkehrslärm gestört fühlen. Zu jedem benannten Ort können die Teilnehmenden dann verschiedene Aussagen zur Lärmsituation treffen. Die zweite Phase findet Ende des Jahres 2023 statt. In dieser Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung können Bürgerinnen und Bürger den Entwurf des Lärmaktionsplanes bewerten und eine Rückmeldung zum Verfahren geben.
Newsletter und Kontakt:
Auf der Informationsplattform unter www.laermaktionsplanung-schiene.de können Sie sich auch für einen Newsletter anmelden, mit dem das EBA unter anderen über die Starttermine der Beteiligungsphasen Sie direkt informiert.
Weitere Informationen zum Schienenlärm im WWW:
Lärmkartierung Stufe 4
Die Umgebungslärmkartierung der Stufe ist abgeschlossen. Die letzten Lärmkarten waren aus 2017 und wurden jetzt entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie nach 5 Jahren aktualisiert.
Die neue Lärmkartierung erfolgte nach den geänderten Vorgaben der EU- Umgebungslärmrichtlinie in Verbindung mit der 34. BImSchV.
Eine Vergleichbarkeit ist durch die geänderten Berechnungsvorschriften nicht gegeben.
Die Stadt Bottrop als Ballungsraum ist zuständig für die Lärmkarten zum Straßenverkehrslärm, zum Gewerbelärm (Industrie) und zum Schienenverkehrslärm (nicht des Bundes).
Für die Erstellung der aktuellen Karten in Bottrop wurden Datensätze vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) zur Verfügung gestellt.
Die Berechnung zum Straßenverkehrslärm ist entsprechend den Vorgaben für die Hauptverkehrsstraßen mit ca. 3 Mio. Kfz pro Jahr (Schwellenwerte der EU-Umgebungslärmrichtlinie) erfolgt. Zusätzlich sind jedoch auch die Berechnungen inklusive weiterer weniger frequentierter Straßenabschnitte durchgeführt worden. Dadurch ist die Berechnung genauer und die Aussagekraft größer.
Die jeweiligen Lärmkarten sind unterteilt in Karten für den 24-stündigen Tageszeitraum, sowie den Nachtzeitraum (zwischen 22-6 Uhr).
Die Lärmkarten der Lärmkartierung der 4. Stufe bilden die erste Grundlage für die nachfolgend anstehende Lärmaktionsplanung der 4. Stufe in 2024. Im Laufe dieses Jahres wird die erste Öffentlichkeitsbeteiligung stattfinden.
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist für die Ausarbeitung der Lärmkarten an den Schienenwegen von Eisenbahnen des Bundes zuständig. Die Informationen hierzu sind direkt auf der Internetseite des Eisenbahnbundesamtes zu finden. Eine Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt direkt über das Eisenbahnbundesamt.
Sowohl die Stadt Bottrop, wie auch das Eisenbahnbundesamt, bieten die Möglichkeit sich für einen Newsletter anzumelden, damit u.a. Termine für die Öffentlichkeitsbeteiligungen nicht verpasst werden.
Bei der Stadt Bottrop können Sie sich hierzu formlos anmelden.
Schicken Sie uns einfach eine E-Mail mit dem Betreff "LAP-Infopost" und Ihren persönlichen Angaben an lapbottropde .
Ausblick:
Die gesamten Lärmkarten in NRW werden wie gewohnt auch wieder für ganz NRW zusammengefasst und zukünftig auch auf der Internetseite Umgebungslärm veröffentlicht.
Karten-Download (PDF-Dateien)
Lärmkartierung an Straßen
- Karte Lärmkartierung an Straßen, Mittelungspegel für die Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (LDEN)PDF-Datei19,46 MB
- Karte Lärmkartierung an Straßen, Mittelungspegel für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (LNight)PDF-Datei19,52 MB
- Karte Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen, Mittelungspegel für die Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (LDEN)PDF-Datei15,78 MB
- Karte Lärmkartierung an Hauptverkehrsstraßen, Mittelungspegel für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (LNight)PDF-Datei15,79 MB
Lärmkartierung an Schienen (nicht des Bundes)
Lärmkartierung, Anlagen nach EU-Industrieemissionsrichtline (IED)
- Karte Lärmkartierung IED-Anlagen im Bottroper Süden, Mittelungspegel für die Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (LDEN)PDF-Datei4,25 MB
- Karte Lärmkartierung IED-Anlagen im Bottroper Süden, Mittelungspegel für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (LNight)PDF-Datei5,38 MB
- Karte Lärmkartierung Heizwerk Innenstadt, Mittelungspegel für die Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (LDEN)PDF-Datei1,27 MB
- Karte Lärmkartierung Heizwerk Innenstadt, Mittelungspegel für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (LNight)PDF-Datei1,90 MB
- Karte Lärmkartierung Schweinehaltung im Stadtteil Ekel, Mittelungspegel für die Zeit von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr (LDEN)PDF-Datei792,26 kB
- Karte Lärmkartierung Schweinehaltung im Stadtteil Ekel, Mittelungspegel für die Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr (LNight)PDF-Datei1,01 MB
Aktuelles zum Thema Lärm
Baustelle A2 - doch mehr Lärmschutz für Bottrop-Fuhlenbrock!
Die Autobahn GmbH (Niederlassung Bochum) führt die Sanierungsmaßnahme der A2 im Bereich zwischen Mauskirchweg und der Stadtgrenze Oberhausen durch.
Die zuständige Projektleiterin, Frau Stephanie Heckmann, rechnet für den ersten Bauabschnitt (zwischen Mauskirchweg und Fernewaldstraße ) mit einer Bauzeit bis Ende 2023. Der 2. Bauabschnitt umfasst den Bereich Fernewaldstraße bis Oberhausen, einschließlich der Tank- und Rastanlage Bottrop-Süd. Der Lärmschutz wird mit der Maßnahme auf den aktuellen Stand gebracht. Die Asphaltdecke wird ausgetauscht durch stark lärmmindernder offenporiger Asphalt. Zusätzlich werden neue Lärmschutzwände errichtet und bestehende Lärmschutzwände erhöht. Insgesamt werden zukünftig die Lärmschutzanlagen eine Höhe von bis zu 6 m erreichen.
Zuständig für das Bauvorhaben ist die Autobahn GmbH.
Ein Presseartikel ist am 12.04.2023 dazu in der WAZ erschienen.
Sollten Sie als direkter Anwohner konkrete Rückfragen haben
können Sie uns diese gerne zuschicken.
Bitte nutzen Sie die Email-Adresse lapbottropde .
Wir leiten die gesammelten Rückfragen dann gebündelt weiter.
AD A2/31 Baumaßnahme
Zum Planfeststellungsverfahren des Autobahndreiecks A2 / A31 werden derzeitig neue Unterlagen (neues Deckblatt zum Planfeststellunsgverfahren) durch die Autobahn GmbH erstellt.
Aktuelle Informationen zur Bürgerbeteiligung liegen noch nicht vor.
Gegenstand der neuen Unterlagen wird u.a. ein neues Schallgutachten sein.
Weitere Infos im WWW:
Kontakt:
Andrea Jacob
Anschrift
Verwaltungsgebäude Brakerstraße
Brakerstr. 74
46238 Bottrop
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Kontakt
Tel.: 02041 703731
Fax: 02041 7053116
E-Mail-Adresse: andrea.jacobbottropde
E-Mail-Adresse: lapbottropde
Raum 2.13