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2022/027 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 18.03.2022 aufgrund § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgenden Beschluss gefasst:

  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ – 6. Änderung ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Der Planbereich umfasst das Gebiet zwischen der Rentforter Straße, der Pater-Gahlen-Straße und der Straße Dorfheide und ist im folgenden Übersichtsplan gekennzeichnet.

© Stadt Bottrop

Ziel dieser Änderung ist es, im Plangebiet eine geringfügig andere Gebäudestellung sowie andere Dachformen zu ermöglichen.

Bekanntmachungsanordnung
Der vorstehende Beschluss des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ – 6. Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 48 „Schultenkamp / Dorfheide“ – 6. Änderung kann gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 11.04.2022 bis einschließlich 11.05.2022 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.bottrop.de/wohnen-stadtquartier-verkehr/bauleitplanung/index.php

eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 48 „Schultenkamp/Dorfheide“ – 6. Änderung mit der zugehörigen Begründung gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Am Eingang zum Verwaltungsgebäude erfolgt eine Zugangskontrolle.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 25.03.2022

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                 (Oberbürgermeister)

 

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