2022/011 - Aufstellung/Änderung v. Bauleitplänen
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop
I. Aufstellung/Änderung von Bauleitplänen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 aufgrund § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:
- Der Flächennutzungsplan ist zur Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ im Bereich westlich der Kirchhellener Straße und südlich der Josef-Albers-Straße zu ändern.
- Für Flächen westlich der Kirchhellener Straße und südlich der Josef-Albers-Straße ist der Bebauungsplan Nr. 3.11/5 „Feuer- und Rettungswache I“ aufzustellen.
Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Bau einer neuen Feuer- und Rettungswache zu schaffen.
Bekanntmachungsanordnung
Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.
II. Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Aufstellung/Änderung
von Bauleitplänen
Aufgrund § 3 (1) Baugesetzbuch wird die Öffentlichkeit im Rahmen der Verfahren zur
- Änderung Nr. 16 des Flächennutzungsplans zur Darstellung einer Fläche für den Gemeinbedarf „Feuerwehr“ im Bereich westlich der Kirchhellener Straße und südlich der Josef-Albers-Straße
- Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 3.11/5 „Feuer- und Rettungswache I“
über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.
Die Planunterlagen können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 07.02.2022 bis einschließlich 21.02.2022 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter
https://www.bottrop.de/wohnen-stadtquartier-verkehr/bauleitplanung/index.php
eingesehen werden.
Im selben Zeitraum liegen die Unterlagen als zusätzliches Informationsangebot während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:
- Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
- Am Eingang zum Verwaltungsgebäude erfolgt eine Zugangskontrolle.
- Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.
Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.
Es handelt sich hierbei nicht um die öffentliche Auslegung von Bauleitplänen gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch.
Bottrop, den 29.11.2021
gez.: T i s c h l e r
(Oberbürgermeister)