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2022/010 - Aufstellung u. Öffentl. Auslegung v. Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Aufstellung und Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 11.11.2021 aufgrund §§ 2 (1) und 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 05.09.2006 gefasste Beschluss, für den Bereich der „Gartenstadt Welheim“, südlich der Zechenbahntrasse Gladbeck – Gelsenkirchen, westlich der B224 / Braukstraße sowie östlich der Gungstraße (außer Mühlenflötte und Gungstraße Nrn. 153 – 163) und westlich der Gungstraße (Gungstraße Nrn. 48 – 64 und 110 – 150, Am Kämpchen Nrn. 51 – 61, Am Horstbruch Nrn. 1- 15), den Bebauungsplan Nr. 8.10/1 „Gartenstadt Welheim“ aufzustellen, wird aufgehoben.
  • Für den Bereich westlich der Bundesstraße 224 / Braukstraße (ausgenommen die Flurstücke 53, 55, 89, 90, 12 der Flur 28 und das Flurstück 294 der Flur 30 sowie die östlichen Grenzen der Flurstücke 10, 13, 14, 15, 16 und 54 der Flur 28 sowie des Flurstücks 304 der Flur 30) sowie westlich der Gungstraße von Hausnummer 48 Richtung Süden bis zur Hausnummer 152 (inbegriffen Gungstraße 48 - 64 und 110 - 152, Am Kämpchen 54 – 60 und 51 - 61a, sowie Am Horstbruch 3 – 14 und 1 – 15), ausgenommen der Hausnummern 40, 42, 44 sowie 66 - 80, sowie östlich der Gungstraße (Nrn. 39 – 77,101 – 149), ausgenommen der Hausnummern 85 – 97, ist der Bebauungsplan Nr. 8.10/1 „Gartenstadt Welheim“ aufzustellen.
  • Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8.10/1 „Gartenstadt Welheim“ ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Die Planbereiche sind in den beigefügten Übersichtsplänen gekennzeichnet.

Ziel der Planung ist es, planungsrechtliche Regelungen zu treffen

  • zum weitgehenden Ausschluss von Ergänzungen der Siedlung durch Bebauung, insbesondere im Inneren oder am Rand der heutigen Blockstrukturen sowie
  • zur Steuerung von An- und Umbauten der vorhandenen Gebäude und
  • zur Zulässigkeit von Stellplätzen, Garagen und Carports.

B-Plan Nr. 8.10/1 "Gartenstadt Welheim"© Stadt Bottrop

Aufstellung B-Plan Nr.8.10/1 "Gartenstadt Welheim"© Stadt Bottrop

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8.10/1 „Gartenstadt Welheim“ kann gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.bottrop.de/wohnen-stadtquartier-verkehr/bauleitplanung/index.php

eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot liegt der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 8.10/1 „Gartenstadt Welheim“ mit der zugehörigen Begründung, einschließlich Umweltbericht, sowie den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 (2) BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den als zusätzliches Informationsangebot ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Am Eingang zum Verwaltungsgebäude erfolgt eine Zugangskontrolle.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind für den Planbereich verfügbar:

a)  Umweltbericht, gegliedert nach Maßgabe der Anlage 1 zum BauGB mit
      Aussagen zu den erheblichen Auswirkungen der Planung auf die
      Umweltschutzgüter Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser,
      Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie
      zu den Wechselwirkungen dieser Schutzgüter:

  • Untersuchung möglicher Auswirkungen der Planung auf die im Gebiet vorhandenen Böden,
  • Auswirkungen im Plangebiet vorhandener Bodenbelastungen auf den Menschen sowie auf die vorhandenen Nutzungen,
  • Auswirkungen der durch die Planung ermöglichten zusätzlichen baulichen Nutzung auf die vorhandenen Biotoptypen,
  • Auswirkungen der Planung auf Lebensräume geschützter Arten (Fledermäuse, Vögel, Amphibien) – ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz kann demnach ausgeschlossen werden,
  • Informationen zum Grundwasserflurabstand sowie zu vorhandenen Belastungen des Grundwassers in Teilbereichen durch den ehemals nördlich gelegenen Industriebetrieb,
  • Informationen zur klimatischen und lufthygienischen Situation im Plangebiet,
  • Informationen zu den Auswirkungen des Verkehrslärms (Straße und Schiene) auf die im Plangebiet lebenden Menschen, Informationen zu den Auswirkungen des Gewerbelärms auf die im Plangebiet lebenden Menschen,
  • Auswirkungen der Planung auf den Denkmalbereich der Gartenstadt Welheim,
  • Beschreibung der Maßnahmen zum Ausgleich und zur Minimierung von Umweltauswirkungen.

b)  ein Fachgutachten, betreffend folgende Themen mit Umweltbezug:

  • Artenschutzrechtliche Prüfung: Prüfung möglicher Auswirkungen der Planung auf Lebensräume geschützter Arten (Fledermäuse, Vögel, Amphibien) – ein Eintreten artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz kann demnach ausgeschlossen werden,

Diese Unterlagen können ebenfalls im Internet sowie während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 18.01.2022

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                 (Oberbürgermeister)

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