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2022/009 - Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Bottrop

Öffentliche Auslegung von Bauleitplänen

Der Ausschuss für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop hat in seiner Sitzung am 21.12.2021 aufgrund § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) folgende Beschlüsse gefasst:

  • Der Entwurf zum Bebauungsplan 6.11/4 „Sportanlage Rhenania“ – 1. Änderung ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.
  • Der Entwurf zum Bebauungsplan 7.11/8 „Neuordnung Hüls-Gelände“ – 3. Änderung ist einschließlich zugehöriger Begründung gemäß § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

Ziel der Planung ist es in beiden Fällen, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung bzw. Ansiedlung von Gewerbebetrieben zu schaffen.

Die Planbereiche sind in den folgenden Übersichtsplänen gekennzeichnet.


Aufstellung des Bebauungsplans Nr.6.11/4 "Sportanlage Rhenania" - 1. Änderung© Stadt Bottrop
Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 7.11/8 "Neuordnung Hüls-Gelände" - 3. Änderung© Stadt Bottrop

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehenden Beschlüsse des Ausschusses für Stadtplanung und Umweltschutz der Stadt Bottrop werden hiermit öffentlich bekanntgemacht. 

Beide Bebauungspläne werden als Bebauungspläne der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt.

Die Entwürfe zu den Bebauungsplänen Nr. 6.11/4 „Sportanlage Rhenania“ – 1. Änderung und Nr. 7.11/8 „Neuordnung Hüls-Gelände“ – 3. Änderung können gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) in der Zeit vom 07.02.2022 bis einschließlich 11.03.2022 im Internet-Portal „Bauleitplanung-Online“ unter

https://www.bottrop.de/wohnen-stadtquartier-verkehr/bauleitplanung/index.php

eingesehen werden.

Als zusätzliches Informationsangebot liegen die Entwürfe zu den Bebauungsplänen Nr. 6.11/4 „Sportanlage Rhenania“ – 1. Änderung und Nr. 7.11/8 „Neuordnung Hüls-Gelände“ – 3. Änderung mit den zugehörigen Begründungen gemäß § 3 (2) BauGB während der Dienststunden montags, dienstags, freitags von 7:30 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 7:30 Uhr bis 12:30 Uhr und donnerstags von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr im Verwaltungsgebäude Luise-Hensel-Straße 1 (Stadtplanungsamt) zur allgemeinen Einsichtnahme unter den folgenden Maßgaben aus:

  • Der Zugang zu den zur Information zusätzlich ausgelegten Unterlagen erfolgt über eine Terminvergabe. Die Terminvereinbarung ist telefonisch unter 02041 / 70-3728 von montags bis freitags in der Zeit von 08:30 bis 12:00 Uhr möglich oder jederzeit per E-Mail an bauleitplanungbottropde.
  • Am Eingang zum Verwaltungsgebäude erfolgt eine Zugangskontrolle.
  • Es wird darum gebeten, bei der Wahrnehmung des vorab vereinbarten Termins die Uhrzeit einzuhalten, nur einzeln einzutreten (Ausnahme: notwendige Begleitperson nach vorheriger Absprache), die Abstandsregeln zu beachten, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, Husten- und Niesetikette zu beachten und grundsätzlich nur symptomfrei zu erscheinen.

Stellungnahmen zur Planung können während der oben genannten Frist beispielsweise schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

Bottrop, den 18.01.2022

                                                                                                   gez.: T i s c h l e r
                                                                                                 (Oberbürgermeister)

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