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Grundsteuer: Neue Hebesatz-Satzung beschlossen

Neue Steuerbescheide werden im Januar erstellt.

Der Rat der Stadt Bottrop hat heute (10. Dezember 2024) die neue Hebesatz-Satzung für die Grundsteuern A und B mit breiter Mehrheit beschlossen. Es gab nur vier Gegenstimmen und eine Enthaltung. Die Satzung wird nun in den Amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht und gilt mit der Bekanntmachung. Die Steuerbescheide gehen ab Januar an die Immobilieneigentümer.

Aufgrund der Reform der Grundsteuer war zum 1. Januar 2025 eine Neufassung der Hebesatz-Satzung erforderlich. Hintergrund ist, dass die bisherigen Hebesätze in Verbindung mit den neuen Grundstück-Messwertermittlungen der Finanzbehörden nicht mehr in Einklang standen. Die neue Bewertungssystematik bedurfte somit einer Anpassung der örtlichen Hebesätze. Insgesamt soll durch die Reform der Grundsteuer eine aufkommensneutrale Steuerlast gewährleistet werden.

Die Grundsteuerreform hat im Vorfeld bundesweit zu einer breiten öffentlichen Debatte geführt. Für viele Eigentümer war die Erfassung der Grundstücke bei den zuständigen Finanzämtern mit Problemen verbunden. Im Mittelpunkt stand bei den Betroffenen die Frage, was sie in Zukunft zu zahlen haben. Für Mieter ist die Frage ebenfalls wichtig, weil Vermieter die Grundsteuer als Nebenkosten auf die Mieter umlegen.

Die Stadt Bottrop wird zu diesem Fragenkomplex in Kürze eine thematische Webseite ins Netz stellen. Hier werden die wesentlichen Fragen rund um die neue Grundsteuer und die Hebesatz-Satzung beantwortet.