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Förderrichtlinie der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“

Ruhrgebiet stark machen gegen die Folgen des Klimawandels

Städte, Wohnungsbaugesellschaften oder Unternehmen im Ruhrgebiet müssen sich gegen die Folgen des Klimawandels wappnen. Die Investitionen dafür unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und Wasserverbände mit rund 250 Millionen Euro bis 2030. NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser und Emschergenossenschafts-Vorstand Prof. Dr. Uli Paetzel haben am Mittwoch in Herne die Förderrichtlinie des Ruhrkonferenz-Projekts „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRIS) vorgestellt.

Ob nun die Hitzesommer 2018 und 2019 oder das Starkregen-Ereignis im Juli 2021 in Nordrhein-Westfalen: Extreme Wetterlagen sind in den Städten des Ruhrgebiets angekommen und werden künftig zunehmen, das ist Konsens in der Klimaforschung. Den klimafesten Umbau der Region, der die Folgen des Klimawandels wie Dürre, Hitzeperioden und Überflutungsgefahr durch Extrem-Niederschläge abmildert, fördert das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen seit 2020.

„Im Rahmen des Ruhrkonferenz-Projekts ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft‘ stellen wir bis 2030 rund 120 Millionen Euro zur Verfügung“, sagte NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser zur neuen Förderrichtlinie, die Vorgaben und Maßnahmen nun genauer festlegt. „So investieren wir in eine klimarobuste, blau-grüne Infrastruktur, die nicht nur mehr Sicherheit, sondern auch mehr Lebens- und Aufenthaltsqualität in den Städten für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet“, so die NRW-Umweltministerin weiter. Insgesamt rund 250 Millionen Euro werden das Land und die Wasserverbände der Region (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niersverband) mit ergänzenden Förderungen bis zum Ende dieser Dekade für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung einsetzen.

Regenwasser als Ressource nutzen

Erste Bauprojekte wurden seit 2020 mit der KRIS-Förderung umgesetzt und Machbarkeitsstudien in Auftrag gegeben. Die Maßnahmen setzen auf das Prinzip der Schwammstadt: „Es geht darum, den natürlichen Wasserkreislauf zu stärken, indem Regenwasser vor Ort gespeichert wird, versickern kann und nicht in die Mischwasserkanalisation gelangt. Das hat über Bewässerung und Kühlung positive Effekte fürs Mikroklima in den Stadtvierteln, dient aber auch der Entlastung der Kanalisation“, sagte Prof. Dr. Uli Paetzel, Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft, beim Pressetermin in Herne. „Der Klima-Umbau ist eine Aufgabe, der sich die Region gemeinsam stellen muss, denn Wetterextreme machen nicht an den Stadtgrenzen Halt. Dafür ist die KRIS-Förderung eine große Chance“, forderte Uli Paetzel Kommunen, Wohnungsbaugesellschaften und Unternehmen zum Mitmachen auf.

Zusammen mit den Emscher-Kommunen und dem Land NRW als Fördermittelgeber setzt sich die Emschergenossenschaft schon länger für eine wasserbewusste Stadt- und Raumplanung ein, die Regenwasser als Ressource nutzt und Wasser mehr Raum gibt: Unter dem Dach der Zukunftsinitiative Klima.Werk und der zugehörigen Serviceorganisation in der Emschergenossenschaft wird auch das Ruhrkonferenz-Projekt KRIS umgesetzt.

Beispiel für einen Betrachtungsraum

Voraussetzung für die Förderung nach der neuen Richtlinie ist, dass die Städte und Gemeinden im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr bis Ende 2023 jeweils eines oder mehrere Gebiete ausweisen, in denen Maßnahmen gebündelt umgesetzt werden. Ein Beispiel für einen solchen möglichen Betrachtungsraum ist die Wohnsiedlung des Bauvereins Sodingen in Herne, die vielen Quartieren im Ruhrgebiet ähnelt und deshalb als Blaupause dienen kann. Dort könnten befestigte Flächen und Dachflächen der Häuser sowie der nahegelegenen Schulen (Otto-Hahn-Gymnasium und Mont-Cenis-Gesamtschule) von der Kanalisation abgekoppelt und das Regenwasser in den Ostbach abgeleitet werden. Zudem könnten die Garagendächer begrünt und die Straßenentwässerung ebenfalls von der Kanalisation abgekoppelt werden. So kann das Regenwasser vor Ort zur Bewässerung der Pflanzen und Bäume dienen, die begrünten Dachflächen halten Wasser ebenfalls zurück und sorgen über Verdunstung für Kühlung. Die Stadt Herne hat die ersten Planungen dazu aufgenommen, andere Städte im Ruhrgebiet identifizieren in den kommenden Monaten ebenfalls solche Räume.

Die Förderrichtlinie der „Klimaresilienten Region mit internationaler Strahlkraft“

Förderkulisse: Gefördert werden Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen dabei, das Ziel zu erreichen, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Betrachtungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.

Fördervoraussetzung: Das Land fördert bis Ende 2023 Machbarkeitsstudien für die Festlegung von Betrachtungsräumen (Konzepte) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten. Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, wasserwirtschaftlich relevante Einzelprojekte außerhalb dieser Räume oder innerhalb potenzieller, noch nicht festgelegter Betrachtungsräume über das Förderprogramm zu finanzieren. Kleine, private Einzelmaßnahmen sind hier nicht förderfähig. Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum definiert haben.

Förderhöhe und Förderprozedere: Der Antrag zur Förderung erfolgt im gesamten RVR-Raum über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk in der Emschergenossenschaft. Das dort tätige Team berät zur Förderfähigkeit von Projekten und über Möglichkeiten und Prozedere. Maßnahmenträger können die Kommunen sein, aber auch Private: Unternehmen, Vereine, Institutionen und Bürger:innen. Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Ausgaben, Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihrem jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. Dabei sind Bagatellgrenzen zu berücksichtigen: Eine Förderung im Einzelfall wird nur gewährt, wenn sie mehr als 2000 Euro beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die Förderung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.

Förderfähig sind folgende Maßnahmen: Flächenentsiegelung, Mulden-/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne, Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer, Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.

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