Gestaltungsräume Fuhlenbrock-Wald und Batenbrock-Süd/An der Knippenburg
Klimaanpassung gemäß der Förderrichtlinie ‚Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft‘ (KRiS) umsetzen
Der Klimawandel führt zu häufigeren Extremwetterereignissen. Um Schäden zu minimieren und die Lebensqualität in unseren Städten zu bewahren, stellt die Klimafolgenanpassung eine wichtige Maßnahme dar. Sowohl private als auch öffentliche Eigentümer:innen von Grundstücken und Gebäuden haben die Möglichkeit, vorzusorgen. Die finanziellen Investitionen können im Rahmen des KRiS-Förderprogramms gefördert werden. So können innerhalb der ausgewiesenen Gestaltungräume private Hauseigentümer:innen einen 90-prozentigen Zuschuss erhalten und Kommunen eine 100-Prozent-Förderung bei der Umsetzung von bestimmten Maßnahmen bekommen.
Aktuelles
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Mehrwert für Bottrop
Für das Ruhrkonferenz-Projekt „KRiS“ hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung aufgelegt. In den ausgewiesenen Gestaltungsräumen Fuhlenbrock-Wald und Batenbrock-Süd/An der Knippenburg werden folgende Maßnahmen gefördert, die den natürlichen Wasserkreislauf stärken, indem Regenwasser vor Ort gespeichert wird oder versickern kann und somit nicht in die Mischwasserkanalisation gelangt:
- Flächenentsiegelung
- Mulden- & Flächenversickerung
- Mulden-Rigolen-Versickerung
- Rigolenversickerung
- Baumrigolen
- Extensive Dachbegrünung
- Fassadenbegrünung mit Zisterne
- Niederschlagswasserzuführung
Exkurs: Regenwasser spielt in diesem Zusammenhang eine entscheidende Rolle. Wenn wir es speichern, versickern oder verdunsten lassen, trägt das zur Erhaltung von Grünflächen bei, was wiederum für frische Luft und Kühlung sorgt. Wenn Städte in der Lage sind, Niederschläge wie ein Schwamm aufzunehmen und in den natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen, anstatt sie in die Kanalisation abfließen zu lassen, spricht man von der sogenannten Abkopplung des Regenwassers.
Förderkulisse
Die Investitionen dafür unterstützen das Land Nordrhein-Westfalen und Wasserverbände mit rund 250 Millionen Euro bis 2030. Gefördert werden Maßnahmen in den Gestaltungsräumen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR). Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt die Kommunen dabei, das Ziel zu erreichen, bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen in ausgewiesenen Gestaltungsräumen von der Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern. Gestaltungsräume sind Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.
Förderhöhe und Förderprozedere
Das Land fördert bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmen in diesen Gebieten mit einem Anteil von 60 Prozent. Emschergenossenschaft und Lippeverband stocken in ihren Einzugsgebieten als Teil der Zukunftsinitiative Klima.Werk die Förderung des Landes auf: So können private oder gewerbliche Eigentümer:innen einen 90-prozentigen Zuschuss erhalten, Kommunen eine 100-Prozent-Förderung. Dabei sind Bagatellgrenzen zu berücksichtigen: Eine Förderung im Einzelfall wird nur gewährt, wenn sie mehr als 3.333 Euro brutto beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die Förderung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.
Der Antrag zur Förderung erfolgt über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk in der Emschergenossenschaft. Das dort tätige Team berät zur Förderfähigkeit von Projekten und über Möglichkeiten und Prozedere. Maßnahmenträger können die Kommunen sein, aber auch Private: Unternehmen, Vereine, Institutionen und Bürger:innen.
Fördergebiete
Sie können auch über unserem Förderkompass schnell und einfach herauszufinden, ob sich Ihr Grundstück oder Gebäude innerhalb eines KRiS Gestaltungsraums befindet.
Sie sind Eigentümer:in einer privaten oder gewerblichen Immobilie innerhalb der Fördergebiete und möchten gerne eine der genannten Maßnahmen umsetzen?
Sie sind Eigentümer:in einer privaten oder gewerblichen Immobilie außerhalb der Fördergebiete und möchten gerne eine der genannten Maßnahmen umsetzen?
Förderprozess Schritt für Schritt
1. Förderantrag stellen
1.1 Wo finde ich den Antrag?
Auf der Website: www.klima-werk.de/kris-foerderung/gestaltungsraeume/antrag (Öffnet in einem neuen Tab)
Direkt zum Formular: Förderantrag (Öffnet in einem neuen Tab)
1.2 Wie reiche ich den Antrag ein?
Antrag ausfüllen und per E-Mail an halloklima-werkde schicken
1.3 Was passiert danach?
Sie erhalten per E-Mail eine Rückmeldung, ob Ihr Antrag bewilligt wurde.
2. Nach Bewilligung des Förderantrags
Je nach Maßnahme gelten unterschiedliche Voraussetzungen:
2a) Gründach
- In der Regel keine Genehmigung erforderlich
- Fachunternehmen beauftragen (z. B. Garten- und Landschaftsbau, Dachdecker)
2b) Fassadenbegrünung
- In der Regel keine Genehmigung erforderlich
- Ausnahme: In Kombination mit einer Abkopplung → wasserrechtliche Genehmigung bei der Unteren Wasserbehörde der Stadt Bottrop nötig (s.u.)
- Fachunternehmen beauftragen (z. B. Garten- und Landschaftsbau)
2c) Regenwassernutzung
- Zisterne zur Gartenbewässerung: keine Genehmigung nötig (außer bei Kombination mit Abkopplung s.u.)
- Nutzung als häusliches Brauchwasser: keine Genehmigung, aber Anzeige beim Wasserversorger / Gesundheitsamt erforderlich
- Fachunternehmen beauftragen (z. B. Garten- und Landschaftsbau, Sanitärtechnik)
2d) Abkopplung vom Mischwasserkanal
- Maßnahmen, bei denen das Regenwasser zukünftig versickert oder in ein Gewässer eingeleitet werden soll
- Genehmigung erforderlich
- Erste Ansprechperson für Fragen zur Unterstützung:
- Fachbereich Umwelt und Grün (Matthias Stumpe, Tel. 02041 703746, E-Mail: matthias.stumpebottropde)
- Zuständige Genehmigungsbehörde:
- Untere Wasserbehörde (Niko Wesselborg, Tel. 02041 704336,
E-Mail: niko.wesselborgbottropde)
- Untere Wasserbehörde (Niko Wesselborg, Tel. 02041 704336,
- Erste Ansprechperson für Fragen zur Unterstützung:
- Fachunternehmen beauftragen (z. B. Garten- und Landschaftsbau)
3. Nach der Umsetzung der Maßnahme
Möglichkeit zur Reduzierung der Niederschlagswassergebühren
- Zuständig: Fachbereich Finanzen der Stadt Bottrop (Sandra Misiarczyk,
Tel. 02041 703706, E-Mail: steuern.abgabenbottropde)
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