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© Stadt Bottrop

Tipps und Vorgaben für Arbeitgeber- & ArbeitnehmerInnen

Essen und Trinken

Trinken Sie unbedingt mehr als an normalen Sommertagen. 

Essen Sie leichte Kost und nehmen Sie kleine Portionen zu sich. Achten Sie außerdem bei starkem Schwitzen darauf, Ihrem Körper Salz zuzuführen als Ausgleich für den Verlust.

Kleidung

Tragen Sie luftige und helle Kleidung. Diese sollte idealerweise den ganzen Körper bedecken. Zusätzlich sind eine Kopf- und Nackenbedeckung sowie Sonnenschutz wichtig. Passen Sie gegebenenfalls Ihre Arbeitskleidung in Absprache mit der Arbeitgeber*in an.

Anpassung des Arbeitsverhaltens

Schwere Arbeit sollten Sie in den Morgenstunden erledigen und sich nachmittags eher der leichteren Arbeit widmen.
Informieren Sie Ihre Kolleg*innen bzw. Mitarbeiter*innen über die Wetterlage und Verhaltenstipps. Achten Sie auf sich selbst und andere und nehmen Sie erste Symptome als Warnzeichen für eine Hitzebelastung ernst.

Ein generelles Hitzefrei am Arbeitsplatz gibt es nicht! Somit ist die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers von Bedeutung.

Auch für den Arbeitgeber/die Arbeitgeberin lohnt es sich Arbeitsplätze so anzupassen, dass Arbeitnehmer*innen leistungsfähig bleiben und keinen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt werden.

Durch die Arbeitsstättenverordnung wird allerdings auch festgelegt, dass eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur am Arbeitsplatz gegeben sein muss. 26°C sind hier als Grenzwert für eine übermäßige Erwärmung definiert:

Führt die Sonneneinstrahlung durch Fenster, Oberlichter und Glaswände zu einer Erhöhung der Raumtemperatur über +26° C, so sind diese Bauteile mit geeigneten Sonnenschutzsystemen auszurüsten. Störende direkte Sonneneinstrahlung auf den Arbeitsplatz ist zu vermeiden.

Bei Überschreitung der Lufttemperatur im Raum von +30 °C müssen wirksame Maßnahmen gemäß Gefährdungsbeurteilung ergriffen werden, welche die Beanspruchung der Beschäftigten reduzieren. Dabei gehen technische und organisatorische gegenüber den personenbezogenen Maßnahmen vor.